Umweltbildung; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der gleichnamigen Richtlinien Zuwendungen zur Intensivierung der Umweltbildung in Bayern.
Beschreibung
Zweck
Zweck der Zuwendung ist es, landesweit geeignete Einrichtungen zu motivieren, regionale Umweltbildungsangebote anzubieten und damit die Umweltbildung/Bildung zur nachhaltigen Entwicklung (BNE) in ganz Bayern im Sinne des öffentlichen Interesses und des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung zu intensivieren
Gegenstand
Zuwendungen werden nach für Vorhaben gewährt, die qualitativ hochwertige Umweltbildungsangebote schaffen. Die Prüfung der Wertigkeit erfolgt gemeinsam mit der Bewilligungsbehörde (Regierungen) und dem Beratergremium im Zuge der Beurteilung der Projektanträge.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können Einrichtungen erhalten, die sich in der BNE engagieren. Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern, die die Trägerschaft der Umweltbildungseinrichtung innehat, so z. B. Kommunen, kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützig tätige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine und rechtsfähige Verbände.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal-, Sach- und Betriebsausgaben.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Zuwendung in Höhe von bis zu 70 Prozent gewährt werden.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen UmweltAnsprechpartner
Umwelt
Telefon +49 (0)981 53-1502
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Bischof-Meiser-Str. 2/4
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Verfahrensablauf
Anträge auf Zuwendungen nach diesen Förderrichtlinien sind von den nichtkommunalen Vorhabenträgern mit dem jeweils aktuellen Antragsformblatt des StMUV und ergänzenden Unterlagen (zum Beispiel Projektbeschreibung, Ausgabenkalkulation, Finanzierungsplan) oder bei kommunalen Vorhabenträgern mit den Mustern 1a und 2 zu Art. 44 BayHO und den vorgenannten ergänzenden Unterlagen in einfacher Fertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die örtlich zuständige Regierung (Bewilligungsbehörde) prüft die Fördervoraussetzungen und leitet ein Exemplar des Antrags an das StMUV weiter.
Die Anträge werden in einem vom StMUV eingesetzten Fachgremium (Beratergremium) beraten, an dessen Sitzungen auch Vertreter der Regierungen teilnehmen. Das StMUV trifft unter Einbeziehung der Empfehlungen des Beratergremiums die Entscheidung über die Auswahl der Projekte. .
Der Zuwendungsbescheid wird durch die Bewilligungsbehörde erteilt, die auch das weitere Förderverfahren abwickelt.
Erforderliche Unterlagen
- detaillierte Projektbeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")
- Kostenkalkulation/Finanzierungsplan (siehe Anlage 1 des Antragsformulars unter "Formulare")
- Detailkostenkalkulation (Muster siehe unter "Formulare")
Erforderliche Unterlagen
- detaillierte Projektbeschreibung
(Formblatt siehe unter "Formulare") - Kostenkalkulation/Finanzierungsplan
(siehe Anlage 1 des Antragsformulars unter "Formulare") - Detailkostenkalkulation
(Muster siehe unter "Formulare")