Naturschutz und Landschaftspflege
Aus der Verantwortung des Menschen für die natürlichen Lebensgrundlagen, auch für die künftigen Generationen, sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.
Aufgabenschwerpunkte
Gemeinsam mit dem Fachsachgebiet 51 "Naturschutz" betreuen wir als Höhere Naturschutzbehörde insbesondere folgende Aufgaben:
- Biotop- und Artenschutz, insb. gemäß den europarechtlichen Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ("Natura 2000")
Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen bei Zugriffsverboten besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten
Für Biber und Hornissen ist die Untere Naturschutzbehörde an der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde zuständig
- Förderung anerkannter Umweltstationen und von Umweltbildungsvorhaben aus Zinserlösen des Umweltfonds
Ansprechpartner:
Herr Stefan Göttler
Tel. 0981 53-1502
E-Mail
- Schutz von Flächen und einzelnen Bestandteilen in der Natur, insbesondere Naturschutzgebiete
Für Landschaftsschutzgebiete ist die Untere Naturschutzbehörde an der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde zuständig
- Ausweisung von Naturschutzgebieten
- Eingriffe in Natur und Landschaft
- Rechtsfragen der Erholung in der freien Natur
- Förderung von Naturparkmaßnahmen gemäß Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien
Ansprechpartnerin:
Frau Gabriele Zötl
Tel. 0981 53-1732
E-Mail
- Förderung von Landschaftspflegemaßnahmen gemäß Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien
Ansprechpartnerin:
Frau Maike Hamar
Tel. 0981 53-1645
E-Mail
- Betreuung des Naturschutzbeirates bei der Regierung von Mittelfranken
- Naturschutzwacht bei den Kreisverwaltungsbehörden
Ansprechpartnerin:
Frau Katharina Hofmann
Tel. 0981 53-1307
E-Mail
Darüber hinaus ist die Regierung von Mittelfranken Aufsichtsbehörde beim Vollzug aller Rechtsgrundlagen des Naturschutzrechts. Wir haben aber auch eine koordinierende und die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) unterstützende Funktion.
- Regierung von Mittelfranken - Rechtsfragen Umwelt - Sachgebiet 55.1
Ansprechpartner
Naturschutz und Landschaftspflege
Telefon: 0981 53-1652
Fax: 0981 53-1456
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
- FFH-Richtlinie (92/43/EWG)
- Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG)
- Förderrichtlinien
finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und beim Bundesamt für Naturschutz.