Wasser- und Abwasserabgabenrecht
Das Wasser ist Grundlage allen Lebens. Es kann durch nichts ersetzt werden. Deshalb ist eine der zentralen Aufgaben der Gesetzgebung und der öffentlichen Daseinsvorsorge, eine gute Qualität des Wassers sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser Ressource zu sichern, zu erhalten oder wieder herzustellen.
Für die Gemeinden von besonderem Interesse ist auch das Abwasserabgabenrecht, mit der Rechtsgrundlage Abwasserabgabengesetz (AbwAG) und dem bayerischen Ausführungsgesetz hierzu (BayAbwAG). Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer wird von den Gemeinden eine Abgabe erhoben. Zielsetzung ist hierbei, der Verschmutzung der Gewässer durch verbesserte Abwasserreinigung Einhalt zu gebieten.
Die Regierung von Mittelfranken ist Aufsichtsbehörde beim Vollzug aller Rechtsgrundlagen des Wasser- und Abwasserabgabenrechts. Wir haben aber auch eine koordinierende und die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) unterstützende Funktion.
Für die Genehmigungsverfahren (Planfeststellungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) beim Ausbau oder der Benutzung von Gewässern sowie bei der Errichtung von Anlagen an Gewässern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
- Regierung von Mittelfranken -
Ansprechpartner
Wasser- und Abwasserabgabenrecht
Telefon: 0981 53-1322
Fax: 0981 53-1456
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 Ansbach
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bayerische Wassergesetz (BayWG). Aber auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bildet eine wichtige Vollzugsgrundlage.
Diese Rechtsgrundlagen finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz