Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung ihrer Anschrift der Schulleitung mitteilen.
Die zuständige personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung - bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt - bzw. bei Beruflichen Oberschulen an die zuständige MB-Dienststelle.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Personalrecht für verbeamtete Lehrkräfte und tariflich Beschäftigte
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deDen für Sie zuständigen Ansprechpartner und dessen Sprechzeiten finden sie unter:
Verbeamtete Lehrkräfte an Berufsschulen und Förderschulen [Dateiformat: pdf]
Verbeamtete Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen [Dateiformat: pdf]
Tarifbeschäftigte an staatlichen Schulen [Dateiformat: pdf]
Hausanschrift
Schloßstraße 15
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.
baldmöglichst