Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.
Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Personalrecht für verbeamtete Lehrkräfte und tariflich Beschäftigte
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deDen für Sie zuständigen Ansprechpartner und dessen Sprechzeiten finden sie unter:
Verbeamtete Lehrkräfte an Berufsschulen und Förderschulen [Dateiformat: pdf]
Verbeamtete Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen [Dateiformat: pdf]
Tarifbeschäftigte an staatlichen Schulen [Dateiformat: pdf]
Hausanschrift
Schloßstraße 15
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 Ansbach
baldmöglichst
keine