Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal; Beantragung einer Beurlaubung, einer Dienstbefreiung oder einer Elternzeit

Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund-, Mittel- und Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) können neben einer arbeitsmarkt- oder familienpolitischen Beurlaubung Elternzeit, Sonderurlaub oder eine Dienstbefreiung beantragen.