Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS); Ernennung
Die Regierungen sind zuständige Ernennungsbehörden für das verbeamtete Personal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ausgenommen Fachoberschulen und Berufliche Oberschulen). Zuständige Ernennungsbehörde für Schulleiter und Schulleiterinnen sowie für deren ständige Vertreter und weitere ständige Vertreter an beruflichen Schulen ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Beschreibung
Die Regierungen sind zuständige Ernennungsbehörden für das verbeamtete Personal an Grund-, Mittel-, Förderschulen, Schulen für Kranke sowie an beruflichen Schulen (ausgenommen Schulleiter/innen und Schulleiterstellvertreter/innen an beruflichen Schulen sowie Beamte und Beamtinnen an Beruflichen Oberschulen/Fachoberschulen).
Ernennungen erfolgen durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde zur Begründung (Einstellung) eines Beamtenverhältnisses, zur Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und bei einer Beförderung bzw. Rückernennung.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 43 - SchulpersonalAnsprechpartner
Personalrecht für verbeamtete Lehrkräfte
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deDen für Sie zuständigen Ansprechpartner und dessen Sprechzeiten finden sie unter:
Verbeamtete Lehrkräfte an Berufsschulen und Förderschulen
Verbeamtete Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen
Hausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Voraussetzungen
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung müssen erfüllt sein.
Verfahrensablauf
Die Ernennung erfolgen nach haushaltsrechtlichen Vorgaben, Eignung und Befähigung.
Besondere Hinweise
Die Ernennungen erfolgen nicht „auf Antrag“.
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage