Ganztagsangebote und Freiwilligendienste Sport im Ganztag; Abschluss von Kooperationsverträgen
Die Regierungen schließen zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzepts Kooperationsverträge mit externen gemeinnützigen Trägern ab.
Die Bereitstellung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote und somit auch der Ausbau schulischer Ganztagsangebote (offene und gebundene) zählen zu den zentralen bildungs- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen. In vielen Fällen arbeiten die Schulen zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzepts mit einem oder mehreren Kooperationspartnern zusammen, welche das pädagogische Personal beschäftigen.
Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schul(aufwands)träger die Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote in den offenen und gebundenen Ganztagsangeboten ganz oder teilweise einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner übertragen. Hierzu wird an staatlichen Schulen auf Vorschlag der Schulleitung ein Kooperationsvertrag zwischen dem freien Träger bzw. der Kommune und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, geschlossen.
Seit dem Schuljahr 2020/2021 wird das Modell „FWD Sport im Ganztag“ in Zusammenarbeit mit dem Landesportverband (BLSV) umgesetzt. Dieses Modell sieht einen höheren Anteil der Arbeitszeit des Freiwilligendienstleistenden in der Ganztagsschule vor und stützt sich überdies auf den gemeinsamen Orientierungsrahmen der Kultusministerkonferenz, der Sportministerkonferenz und der Deutschen Sportjugend für „Das Freiwillige Soziale Jahr im Sport und in der Schule“. Zur Umsetzung kann über die Schulleitung im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets ein spezifischer Kooperationsvertrag geschlossen werden. Als Ansprechpartner für interessierte Vereine und Schulen steht hier auch die BSJ im BLSV e.V. zur Verfügung.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
Ansprechpartner
Offene Ganztagsangebote
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deTelefon +49 (0)981 53-1294
Telefon +49 (0)981 53-1363Hausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456 - Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 43 - Schulpersonal
Ansprechpartner
Tarifbeschäftige an staatlichen Schulen
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deDen für Sie zuständigen Ansprechpartner und dessen Sprechzeiten finden sie unter:
Tarifbeschäftigte an staatlichen Schulen [Dateiformat: pdf]
Hausanschrift
Schloßstraße 15
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Genehmigung des pädagogischen Konzepts zur Ganztagsschule und Vorliegen der Genehmigungs- bzw. Fördervoraussetzungen gemäß kultusministerieller Bekanntmachung (KMBek) zur entsprechenden Ganztagsschulform.
Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schul(aufwands)träger und ggf. in Abstimmung mit dem Kooperationspartner auch Einzelpersonen für Bildungs- und Betreuungsangebote in den offenen und gebundenen Ganztagsangeboten einsetzen. Hierzu wird an staatlichen Schulen auf Vorschlag der Schulleitung ein befristetes Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zwischen der Einzelperson und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, begründet. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen". Im Bereich des Modells "Freiwilligendienst Sport im Ganztag" ist dies jedoch nicht möglich. Hier können ausschließlich Kooperationsverträge mit der jeweiligen Einsatzstelle geschlossen werden.
Allgemeiner Kooperationsvertrag
- Der Kooperationsvertrag ist durch den Kooperationspartner möglichst im Juli auszufertigen. Nach Unterzeichnung durch die Schulleitung erfolgt ein direkter Versand durch den Kooperationspartner in 2-facher Ausfertigung im Original einschließlich des vollständig ausgefüllten Datenblattes als Vertragsbestandteil an die zuständige Regierung. Diese schickt eine gegengezeichnete Ausfertigung des Kooperationsvertrages im Juli/August an den Kooperationspartner zurück. Damit kann an den Kooperationspartner mit Beginn des Schuljahres Mitte September eine Abschlagszahlung im gebundenen Ganztag i.H.v. 5/11 bzw. im offenen Ganztag i.H.v. 4/11 des maximal möglichen Budgets auf Grundlage der beantragten und genehmigten Klassen- bzw. Gruppenzahl erfolgen.
- Bis spätestens 30. September legt der Kooperationspartner über die Schulleitung die Leistungsbeschreibung ggf. mit Ergänzungsblatt in 2-facher Ausfertigung an die Regierung vor.
- Bis spätestens 30. September müssen die Erklärungen des Personals von der Schulleitung inhaltlich und auf Vollständigkeit geprüft und durch Unterzeichnung eines Prüfvermerks bestätigt werden. Diese Prüfvermerke sind jährlich neu zu erstellen und im Original der Regierung vorzulegen.
- Die Kopie des Prüfvermerks verbleibt bei den Unterlagen der Schulleitung. Die Erklärungen und Unterlagen sind nach Ihrer Prüfung an den Kooperationspartner zur Aufbewahrung zurückzugeben. Eine Aktenführung bei der Schulleitung oder der Regierung findet insoweit nicht statt.
- Für Personal, dessen Einsatz zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand, hat der Kooperationspartner die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen unverzüglich nachzureichen, der Prüfvermerk ist anschließend unverzüglich der Regierung vorzulegen.
Kooperationsvertrag im Bereich „FWD Sport im Ganztag“
- Der Kooperationsvertrag ist durch den Kooperationspartner möglichst im Juli auszufertigen. Nach Unterzeichnung durch die Schulleitung erfolgt ein direkter Versand durch den Kooperationspartner in 2-facher Ausfertigung im Original an die zuständige Regierung. Diese schickt eine gegengezeichnete Ausfertigung des Kooperationsvertrages im Juli/August an den Kooperationspartner zurück. Die Auszahlung der Pauschalvergütung erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate wird im September und die zweite Rate im Februar des Folgejahres angewiesen.
- Die Einsatzstelle verpflichtet sich, unverzüglich nach Beginn der Unterrichtszeit im September auf Grundlage des pädagogischen Konzepts die Einzelheiten der Durchführung - insbesondere den zeitlichen Umfang, die genaue Tätigkeit und den Namen des/r Freiwilligendienstleistende/n - im Einvernehmen mit der Schulleitung festzulegen und bis 15. Oktober des Kalenderjahres einen Wochenplan entsprechend den diesbezüglichen Vorgaben zu erstellen. Die Einsatzschule übermittelt den Wochenplan bis spätestens 31. Oktober des Kalenderjahrs an die zuständige Bezirksregierung. Zudem reicht die Einsatzstelle den Wochenplan ebenfalls bis spätestens 31. Oktober des Kalenderjahrs beim BLSV ein.
- Bis spätestens 31. Oktober müssen die Erklärungen des Personals von der Schulleitung inhaltlich und auf Vollständigkeit geprüft und durch Unterzeichnung eines Prüfvermerks bestätigt werden. Diese Prüfvermerke sind jährlich neu zu erstellen und im Original der Regierung vorzulegen.
- Die Kopie des Prüfvermerks verbleibt bei den Unterlagen der Schulleitung. Die Erklärungen und Unterlagen sind nach Ihrer Prüfung an den Kooperationspartner zur Aufbewahrung zurückzugeben. Eine Aktenführung bei der Schulleitung oder der Regierung findet insoweit nicht statt.
- Für Personal, dessen Einsatz zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand, hat der Kooperationspartner die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen unverzüglich nachzureichen, der Prüfvermerk ist anschließend unverzüglich der Regierung vorzulegen.
- Für den Abschluss von Kooperationsverträgen mit einem externen Träger im gebundenen oder offenen Ganztag benötigt die zuständige Regierung verschiedene Unterlagen (Formblätter siehe unter "Formulare"):
- Kooperationsvertrag in 2-facher Ausfertigung im Original
- Datenblatt in 2-facher Ausfertigung als Anlage zum Kooperationsvertag
- Leistungsbeschreibung in 2-facher Ausfertigung, ggf. mit Ergänzungsblatt in 2-facher Ausfertigung
- Prüfvermerk über die Vorlage von Erklärungen
- Für den Abschluss von Kooperationsverträgen im Bereich des Modells „FWD Sport im Ganztag“ benötigt die zuständige Regierung verschiedene Unterlagen (Formblätter siehe unter "Formulare"):
- Kooperationsvertrag in 2-facher Ausfertigung im Original
- Wochenplan
- Prüfvermerk über die Vorlage von Erklärungen
- Ganztagsangebote - Erklärung bei Kooperationsverträgen (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Ganztagsangebote - Erklärung bei Kooperationsverträgen (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
- Ganztagsangebote - Prüfvermerk bei Kooperationsverträgen (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Ganztagsangebote - Prüfvermerk bei Kooperationsverträgen (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
- Kooperationsvertrag zur Durchführung von gebundenen Ganztagsangeboten - (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
- Kooperationsvertrag zur Durchführung von offenen Ganztagsangeboten - (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Gebundene Ganztagsschule - Datenblatt für Kooperationsverträge - Anlage zum Kooperationsvertrag - (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
- Offene Ganztagsschule - Datenblatt für Kooperationsverträge - Anlage zum Kooperationsvertrag - (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Leistungsbeschreibung für die gebundene Ganztagsschule - Anlage zum Kooperationsvertrag - (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
- Leistungsbeschreibung für die offene Ganztagsschule - Anlage zum Kooperationsvertrag - (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Ergänzungsblatt zur Leistungsbeschreibung - Anlage zum Kooperationsvertrag - (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Ergänzungsblatt zur Leistungsbeschreibung - Anlage zum Kooperationsvertrag - (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
- Gebundene Ganztagsangebote an Schulen - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Az. IV.8-BO4207.1-6a.10 155, BayMBl. Nr. 86
- Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 693 (BayMBl. Nr. 227)
- Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 694 (BayMBl. Nr. 228)