Nebenamtliche Lehrkräfte; Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden
Nebenamtlichen Lehrkräften werden die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden vergütet.
Beschreibung
Nebenamtliche Lehrkräfte sind Personen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beim Freistaat Bayern oder einem anderen Dienstherrn befinden und neben ihrem Hauptamt noch eine Lehrtätigkeit im staatlichen Schuldienst ausüben.
Die nebenamtlichen Lehrkräfte müssen grundsätzlich eine andere Tätigkeit als in ihrem Hauptamt ausüben.
Bei verbeamteten Lehrkräften, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit oder in der Freistellungsphase des Sabbatjahres befinden, ist ein nebenamtlicher Unterricht ebenfalls möglich.
Nebenamtliche Lehrkräfte werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern mit einem Unterrichtsauftrag beschäftigt. Vergütet werden hier die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden, die abzurechnen sind.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 43 - SchulpersonalAnsprechpartner
Tarifbeschäftige an staatlichen Schulen
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deDen für Sie zuständigen Ansprechpartner und dessen Sprechzeiten finden sie unter:
Tarifbeschäftigte an staatlichen Schulen
Hausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Verfahrensablauf
Die nebenamtliche Lehrkraft rechnet die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden ab. Die Abrechnung wird von der Schulleitung bestätigt und von ihr an die Regierung geschickt. Die Regierung veranlasst die Auszahlung der zustehenden Vergütung.
Fristen
Die Unterrichtsstunden sollen mit dem Vordruck unter "Formulare" monatlich abgerechnet werden.
Rechtsgrundlagen
Bekanntmachung des Kultusministeriums (KMBek) vom 06.09.2002, KWMBI S.309 - in der jeweils geltenden Fassung