Private Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften und von Personalkostenersatz
Privat angestelltes Lehrpersonal an Förderschulen, für das der private Schulträger Personalkostenersatz erhalten kann, bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.
Beschreibung
An privaten Förderschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für diese Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte die nicht voll für diese Schulart ausgebildet sind, wie Lehrkräfte anderer Schularten, Heilpädagogen oder Erzieher. Die schulaufsichtliche Genehmigung dieser Lehrkräfte dient der Feststellung und Sicherstellung der Qualität des Unterrichts. Die Genehmigung kann befristet oder unbefristet erteilt werden.
Der Freistaat Bayern ersetzt den Trägern privater Förderschulen den notwendigen Personalaufwand. Die Träger privater Förderschulen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach Art. 33 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz bzw. nach 34a Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz erhalten.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, SchulrechtAnsprechpartner
Private Förderschule (Lehrkräfte, Personalkostenersatz)
Telefon +49 (0)981 53-1437
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.de
Private Förderschule (Lehrkräfte, Personalkostenersatz)
Telefon +49 (0)981 53-1430
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Verfahrensablauf
Es muss ein schriftlicher Antrag des Schulträgers auf schulaufsichtliche Genehmigung für jede Lehrkraft bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirks, in dem die private Förderschule ihren Standort hat, gestellt werden.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt bei der zuständigen Regierung. Die Vergütungen für den Personalaufwand werden monatlich durch das Landesamt für Finanzen gewährt.
Fristen
Der Antrag für den Personalkostenersatz muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- für Sonderschullehrer/in, Lehrer/in, Fachlehrer/in, Religionslehrer/in (beglaubigte Kopien)
- Lebenslauf
- Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
- erweitertes Führungszeugnis (auch Pfarrer) nach § 30 a BZRG
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Arbeitsvertrag (zusätzlich für Religionslehrer)
- Abstellungsvertrag bzw.
- Missio Canonica/Vocatio
- für Heilpädagogen im Förderschuldienst/sonstiges Personal (beglaubigte Kopien):
- Lebenslauf
- Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
- erweitertes Führungszeugnis (auch Pfarrer) nach § 30 a BZRG
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Arbeitsvertrag
- für Verwaltungsangestellte/n (beglaubigte Kopien):
- Lebenslauf
- Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
- erweitertes Führungszeugnis (auch Pfarrer) nach § 30 a BZRG
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
Formulare
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
- Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrpersonal an privaten Förderschulen - Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrpersonal an privaten Volks- und Förderschulen - Antrag auf Aufnahme des Kostenersatzes für nichtstaatliches Personal auf Kostenersatz
Kosten
Es fallen Kosten für die befristete und unbefristete schulaufsichtliche Genehmigung an. Diese können bei der zuständigen Regierung erfragt werden.
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Einlegung eines Widerspruchs