Umsatzsteuer; Beantragung einer Bescheinigung für berufsbildende Einrichtungen und sonstige Unterrichtsleistungen
Wenn Sie eine berufsbildende Einrichtung betreiben und auf Berufe oder Prüfungen vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vorbereiten, können Sie bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung für Umsatzsteuerzwecke eine Bescheinigung beantragen.
Diese Bescheinigung ist dem Finanzamt vorzulegen und führt in der Regel zur Befreiung von der Umsatzsteuer für die unmittelbar dem Bildungszweck dienenden Leistungen.
Die Befreiungswirkung kann auch auf die für Ihre Einrichtung tätigen freiberuflichen Dozentinnen und Dozenten ausgedehnt werden.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern
Ansprechpartner
Umsatzsteuerbefreiung; Berufsbildende Unterrichtsleistungen
Telefon +49 (0)981 53-1496
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456 - Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
Ansprechpartner
Umsatzsteuerbefreiung; Allgemeinbildenden Unterrichtsleistungen
(Privatlehrer / Nachhilfeinstitute, Privatmusiklehrer / Musikinstitute, Ballett- und Schauspielschulen)
Telefon +49 (0)981 53-1725
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Die Erteilung der Bescheinigung setzt voraus, dass Sie ordnungsgemäß auf einen Beruf - hierzu gehört auch die Weiterbildung in einem Beruf - oder auf eine Prüfung vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vorbereiten.
Antragsformblätter sind bei der zuständigen Regierung erhältlich und unter "Formulare" abrufbar. Der Antrag ist bei der Regierung einzureichen, in deren Bereich die Maßnahmen ganz oder überwiegend durchgeführt werden.
Dem Antrag beizufügen sind die im Antragsformular genannten Unterlagen.
Es sind keine Fristen zu beachten. Die konkrete Feststellung, für welche Umsatzsteuerfestsetzungen eine für zurückliegende Zeiträume erteilte Bescheinigung bzw. deren Aufhebung von Bedeutung ist, trifft das im Einzelfall zuständige Finanzamt.
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für sonstige Unterrichtsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) des Umsatzsteuergesetzes (UStG) (Empfänger: Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern)
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für sonstige Unterrichtsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) des Umsatzsteuergesetzes (UStG) (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausbildungsmaßnahme/Bildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf einen Beruf gem. UStG (Pflegefachfrau/Pflegefachmann) (Empfänger: Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern)
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausbildungsmaßnahme/Bildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf einen Beruf gem. UStG (Pflegefachfrau/Pflegefachmann) (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
Es besteht ein Gebührenrahmen von 25 - 600 Euro.
- § 4 Nr. 21 Buchst. a bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) - Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen