Schulsportstätte; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen
Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulsportanlagen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.
Mit der schulaufsichtlichen Genehmigung wird festgestellt, dass das Bauprogramm dem schulischen Bedarf entspricht und unter Berücksichtigung des Bestands den notwendigen Raumbedarf abdeckt.
Die schulaufsichtliche Genehmigung ist zu erteilen, wenn der notwendige Raumbedarf für die auf Dauer zu erwartenden Schüler- und Klassenzahlen - unter Berücksichtigung des Bestands - abgedeckt wird und die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleistet ist. Bei Um- und Erweiterungsbauten kann eine Genehmigung bereits erteilt werden, wenn mit der Verwirklichung der geplanten Baumaßnahmen mindestens eine Verbesserung unzulänglicher schulischer Verhältnisse erreicht wird.
Dem vom Aufwandsträger unter Beteiligung der Schule zu stellenden Antrag sind Unterlagen beizufügen über den tatsächlichen Einzugsbereich, soweit für die Schule nicht ein Schulsprengel rechtsverbindlich festgesetzt ist, die auf Dauer zu erwartende Schülerzahl, den Raumbedarf der Schule auf der Grundlage von §§ 3 und 4 Schulbauverordnung (SchulbauV) mit Angaben zu Funktion und Größe der vorgesehenen Räume und Flächen, den vorhandenen Bestand und seine künftige Nutzung.
Für die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung sind die Regierungen zuständig.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
Ansprechpartner
Schulsportstätte
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deTelefon +49 (0)981 53-1720
Telefon +49 (0)981 53-1725Hausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456