Förderschule und Schule für Kranke; Errichtung, Auflösung und Festlegung der Schulsprengel
Förderschulen und Schulen für Kranke werden durch Rechtsverordnung errichtet und aufgelöst. Hier sind auch die Schulsprengel festgelegt.
Beschreibung
Die Regierungen sind als Schulaufsichtsbehörden zuständig für die Errichtung und Auflösung der öffentlichen Förderschulen und Schulen für Kranke. Sie bestimmen für jede Schule in der Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, SchulrechtAnsprechpartner
Schulsprengel
Telefon +49 (0)981 53-1720
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456