Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften
Privat angestelltes Lehrpersonal bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.
Beschreibung
An privaten beruflichen Schulen sowie privaten Grund- und Mittelschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für die jeweilige Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte die nicht voll für diese Schulart ausgebildet sind, z. B. Lehrkräfte anderer Schularten. Die schulaufsichtliche Genehmigung dieser Lehrkräfte dient der Sicherstellung der Qualität des Unterrichts. Die Genehmigung kann befristet oder unbefristet erteilt werden.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische BerufeAnsprechpartner
Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften
Kaufmännische Berufe
Telefon +49 (0)981 53-1457
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E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.de
Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften
Gewerblich-technische Berufe
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E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
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91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften
Sozialpädagogische und pflegerische Berufe
Telefon +49 (0)981 53-1286
Fax +49 (0)981 53-1456
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Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften
Landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Berufe und Berufe des Gesundheitswesens
Telefon +49 (0)981 53-1275
Fax +49 (0)981 53-1456
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Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
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91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
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Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften
Private Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)981 53-1430
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.de
Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften
Private Grund- und Mittelschulen
Telefon +49 (0)981 53-1437
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456Verfahrensablauf
Es muss ein schriftlicher Antrag bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirks, in dem die Schule ihren Standort hat, gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Anträge, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.
Fristen
Der Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz der Lehrkraft gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnisse über Ausbildung und berufliche Tätigkeit (in Kopie)
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über Ausbildungsstätten, Ausbildungsdauer und Prüfungen sowie bisherige Tätigkeiten
- Dienstvertrag (Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag) in Kopie
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) gemäß § 30 bzw. § 30 a BZRG
- Selbstauskunft zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Genehmigung der nebenamtlichen Tätigkeit durch den Dienstherrn (falls erforderlich)
- Teilnahmebestätigungen der pädagogischen Fortbildungsmaßnahmen (bei unbefristeter Tätigkeit)
- ggf. Unterrichtsgenehmigung aus einem anderen Regierungsbezirk in Kopie
Formulare
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe)
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft)
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
Kosten
Befristete schulaufsichtliche Genehmigung: Es fallen Kosten an. Diese können bei der jeweiligen Regierung erfragt werden.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft