Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften
Privat angestelltes Lehrpersonal bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.
An privaten beruflichen Schulen sowie privaten Grund- und Mittelschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für die jeweilige Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte, die nicht voll für diese Schulart ausgebildet sind, z. B. Lehrkräfte anderer Schularten. Auch Personen ohne Lehramtsausbildung kann eine Unterrichtsgenehmigung für private Schulen erteilt werden, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen der Lehrkräfte an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe
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Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften
Kaufmännische Berufe
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E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deGewerblich-technische Berufe
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Telefon +49 (0)981 53-1457Hausanschrift
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91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 Ansbach - Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft
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Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften
Sozialpädagogische und pflegerische Berufe
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Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften
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Es muss ein schriftlicher Antrag bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirks, in dem die Schule ihren Standort hat, gestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Anträge, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.
Der Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz der Lehrkraft gestellt werden.
- Zeugnisse über Ausbildung und berufliche Tätigkeit (in Kopie)
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über Ausbildungsstätten, Ausbildungsdauer und Prüfungen sowie bisherige Tätigkeiten
- Dienstvertrag (Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag) in Kopie
- erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) gemäß § 30 bzw. § 30 a BZRG
- Selbstauskunft zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Genehmigung der nebenamtlichen Tätigkeit durch den Dienstherrn (falls erforderlich)
- Teilnahmebestätigungen der pädagogischen Fortbildungsmaßnahmen (bei unbefristeter Tätigkeit)
- ggf. Unterrichtsgenehmigung aus einem anderen Regierungsbezirk in Kopie
- sonstige antragsrelevanten Unterlagen (z. B. Abstellungsvertrag, Missio canonica/Vocatio)
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe)
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft)
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Lehrpersonal private Grundschulen Haupt- und Mittelschulen - Antrag schulaufsichtliche Genehmigung (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe)
- Lehrpersonal private Grundschulen Haupt- und Mittelschulen - Antrag schulaufsichtliche Genehmigung (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft)
- Lehrpersonal private Grundschulen Haupt- und Mittelschulen - Antrag schulaufsichtliche Genehmigung (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
Es fallen Kosten an. Diese können bei der jeweiligen Regierung erfragt werden.