Schulleitungen von Förderschulen und beruflichen Schulen; Einleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Das betriebliche Eingliederungsmanagement muss bei Schulleitungen von Förderschulen und Schulen für Kranke bei der zuständigen Regierung eingeleitet werden. Im Bereich der beruflichen Schulen liegt die Zuständigkeit beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ist eine Präventionsmaßnahme des Arbeitgebers und trägt dazu bei, die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements obliegt bei Schulleitern von Förderschulen den Regierungen und bei beruflichen Schulen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 41 - Förderschulen
Ansprechpartner
EingliederungsmanagementDie Ansprechpartner finden sie unter
Betriebliches Eingliederungsmanagement [Dateiformat: pdf]
Telefon +49 (0)981 53-1462
Fax+49 (0)981 53-981462Hausanschrift
Schloßstraße 15
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Innerhalb eines Jahreszeitraums hat sich in der Summe eine Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen oder mehr ergeben.
- § 167 Abs. 2 SGB IX - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch