Grund- und Mittelschulen; Bewerbung für Vertretungsdienst
Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages für Vertretungssituationen längstens bis Schuljahresende kann der zuständigen Regierung mitgeteilt werden.
Im Rahmen der Beschäftigung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen können sich interessierte Lehrkräfte für nachträglich entstandene Ersatzbedarfe in Vertretungsfällen bewerben (ausschließlich befristete Arbeitsverträge ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf weitere Beschäftigung).
Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst kann über das Formular unter "Formulare" erfasst werden.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation/Personal
Ansprechpartner
Sachgebiet 40.2
Telefon +49 (0)981 53-1276
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Schloßstraße 15
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Für den Vertretungsdienst können sich Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung Grundschule, Mittelschule, Realschule oder Gymnasium, die einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten wollen, bewerben.
Die Antragsstellerinnen und Antragssteller erklären mit dem Formular ihre Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages.
Die Antragstellerinnen und Antragssteller werden auf einer Warteliste geführt. Die Staatlichen Schulämter setzen sich bei Bedarf mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Verbindung.
Die Erfassung der Bereitschaft zum Vertretungsdienst findet vorbehaltlich der Klärung des konkreten Einsatzes und der Einzelheiten zum Arbeitsvertrag statt.
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