Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Gruppen der Mittagsbetreuung, um eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende zu unterstützen.
Zweck
Die Mittagsbetreuung liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft und gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende. Es handelt sich um ein sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot.
Gegenstand
Die Mittagsbetreuung ersetzt nicht die Aufgaben von Horten, Tagesstätten, die mit Förderschulen verbunden sind, und ähnlichen Einrichtungen. Sie ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts, sie kann aber in Teile des Schullebens eingebunden werden. Das Betreuungsangebot richtet sich nach der personellen und sächlichen Ausstattung.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger ist der Träger des Schulaufwands oder ein anderer freier Träger.
Art und Höhe
Für Einrichtungen zur Mittagsbetreuung können - je nach Angebotsform - staatliche Zuschüsse in Höhe von 4.326 EUR bis 12.360 EUR je Gruppe im Schuljahr 2024/2025 gewährt werden.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung
Ansprechpartner
Mittagsbetreuung (Schulfachliche Koordination)
Telefon +49 (0)981 53-1781
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Schloßstraße 15
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 Ansbach - Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
Ansprechpartner
Mittagsbetreuung (Förderverfahren ab 01.08.2024)
Telefon +49 (0)981 53-1782
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Die kurze Form der Mittagsbetreuung gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem stundenplanmäßigen Unterrichtsende bis etwa 14.00 Uhr. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist auf freiwilliger Basis möglich. Die Förderung beträgt hier 4.326 EUR pro Gruppe im Schuljahr 2024/2025.
Neben der Mittagsbetreuung bis etwa 14.00 Uhr kann auch eine verlängerte Mittagsbetreuung mit Betreuungszeiten bis mindestens 15.30 Uhr und mit einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung angeboten werden. Hierfür kann eine Förderung in Höhe von 9.270 EUR im Schuljahr 2024/2025 gewährt werden.
Für die verlängerte Mittagsbetreuung kann auch der erhöhte Fördersatz von 12.360 EUR je Gruppe im Schuljahr 2024/2025 bereitgestellt werden, wenn folgende zeitliche und qualitätsbezogene Voraussetzungen erfüllt sind:
- eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung
- eine verlängerte Betreuungszeit bis grundsätzlich 16.00 Uhr
- Gelegenheit zu einem Mittagessen
- ein vom Träger mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogisches Konzept für die Betreuungsangebote,
- In einem zeitlichen Umfang von mindestens vier Zeitstunden pro Woche ist ein Lern- und Förderangebot, ein musisch-kreatives Angebot oder ein Sport- und Bewegungsangebot für die Gruppe einzurichten. Diese Voraussetzung muss nicht erfüllt sein, wenn die Gruppe an einer Förderschule eingerichtet ist.
Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweiligen kultusministeriellen Bekanntmachung sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.
Anträge auf staatliche Förderung sind vom Träger jeweils bis zum festgelegten Antragstermin für das darauffolgende Schuljahr über die Schulleitung und das zuständige Staatliche Schulamt - bei Förderschulen direkt - bei der Bezirksregierung einzureichen, welche die Prüfung und Bewilligung der Anträge sowie die Zuweisung der Mittel übernimmt. Zu einem festgelegten Zeitpunkt nach Schuljahresbeginn ist eine Meldung der tatsächlich teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie der eingerichteten Gruppen über das Staatliche Schulamt (bzw. bei Förderschulen direkt) bei der Bezirksregierung abzugeben.
Der Antragstermin und der Meldetermin nach Schuljahresbeginn werden jährlich im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.
- Antragsformular
- Meldeliste
- Antrag auf staatliche Förderung für Gruppen der Mittagsbetreuung mit Meldelisten - siehe unter „Förderhinweise und Antragsverfahren“
- Verwendungsnachweis bis einschließlich Schuljahr 2023/24 für Mittagsbetreuung an Grundschulen (Empfänger: Z1.6-Haushalt)
- Verwendungsnachweis bis einschließlich Schuljahr 2023/24 für Mittagsbetreuung an Förderschulen (Empfänger: Z1.6-Haushalt)
- Erhebungsbogen zur Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an Grundschulen (zu senden an das zuständige staatliche Schulamt an die Regierung, Sachgebiet 40.1)
keine
- Art. 31 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) - GVBl. 2000 S. 414, 632; BayRS 2230-1-1-K
- Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Az. IV.8-BS7369.0/170/3, BayMBl. Nr. 316