Schulsport-Wettbewerbe; Beantragung einer Kostenerstattung
Die Fahrt- und Wettkampfkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen entstehen, können auf Antrag erstattet werden.
Die Kosten für die Durchführung der Wettkämpfe sowie Fahrt und ggf. Übernachtung der Schulmannschaften (einschließlich Tagegelder der Mannschaftsbetreuerinnen bzw. -betreuer) können bei Vorlage der Belege abgerechnet werden:
- die Wettkampfkosten bei Regionalausscheidungen (sofern die Kosten nicht durch andere Förderer abgedeckt werden können und nur nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel) und die Fahrt- und Wettkampfkosten bei Bezirksfinalwettkämpfen von den Regierungen (Sportreferate) bzw. von der Landeshauptstadt München;
- die Fahrt- und Wettkampfkosten bei süd- bzw. nordbayerischen Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalwettkämpfen sowie bei den Finalwettkämpfen des Bundeswettbewerbs der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ (An- und Rückreise zu und von den vorbestimmten Treffpunkten) von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule - Referat Schulsport-Wettbewerbe.
Die Kostenerstattungen werden ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt (Haushaltsvorbehalt).
Weitere Informationen zur Kostenregelung, insb. bei der Nutzung der Deutschen Bahn AG, privater Busunternehmer oder privater PKW, sind der für jedes Schuljahr neu herausgegebenen Onlinebroschüre „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ der Landesstelle für den Schulsport zu entnehmen (siehe „Weiterführende Links“).
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung
Ansprechpartner
SchulsportMartin Gleich
Telefon +49 (0)981 53-1775
Fax +49 (0)981 53-981775
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- Schulsport Wettbewerbe - Online-Meldesystem für den bayerischen Schulsport
Über das Meldesystem der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule können Meldungen zu verschiedenen Wettbewerben erfolgen. Meldungen auf Arbeitskreis-, Bezirks- und Landesebene können ausgewertet und Ergebnisse (Siegermeldungen) ab dem Kreisentscheid eingegeben werden.
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken