Schienenbahnen; Informationen
Technische Aufsichtsbehörde U- und Straßenbahnen und Landeseisenbahnaufsicht ist die Aufsichtsbehörde für nicht bundeseigene Eisenbahnen in Nordbayern.
Beschreibung
Die Technische Aufsichtsbehörde ist als Bauordnungs- und Betriebsaufsichtsbehörde über die Straßenbahnen und U-Bahnen in Nordbayern für die Genehmigung von Bauvorhaben, die Zulassung von Fahrzeugen und die Aufsicht über den Betrieb zuständig.
Sie wirkt fachlich bei der Streckengenehmigung, Planfeststellung und Betriebserlaubnis durch Sachgebiet 23 mit.
Die Landeseisenbahnaufsicht ist die Aufsichtsbehörde für nicht bundeseigene Eisenbahnen in Nordbayern. Sie ist für genehmigungspflichtige Maßnahmen, die Zulassung von Schienenfahrzeugen, die Aufsicht über Instandhaltung und Betrieb sowie für den Vollzug der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung zuständig.
Sie wirkt bei Genehmigungen im Rahmen von Planfeststellungs- und Plangenehmigungs-verfahren mit.
Das Sachgebiet ist auch für die Gewährung von Ausgleichsleistungen für Bahnübergänge nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Für Sie zuständig
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 30.2 - Elektrotechnik, Maschinenwesen, Schienenbahnen
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)981 53-1461
Fax +49 (0)981 53-981461
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deReferent - Schienenbahnen
Telefon +49 (0)981 53-1489
Fax +49 (0)981 53-981489
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456