Baurecht; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
Bürger können sich sowohl mit Eingaben als auch mit Beschwerden zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht an die örtlich zuständige Regierung als höhere Bauaufsichtsbehörde wenden.
Den Regierungen obliegt die Aufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter und Kreisfreie Städte sowie Große Kreisstädte und Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden durch Rechtsverordnung übertragen wurden).
Im Rahmen dieser Aufsicht können sich die Bürger sowohl mit Eingaben wie auch mit Aufsichtsbeschwerden über die unteren Bauaufsichtsbehörden an die örtlich zuständige Regierung wenden.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht
 Ansprechpartner
 Eingaben und Beschwerden
 E-Mail baurecht@reg-mfr.bayern.deTelefon +49 (0)981 53-1378 
 Telefon +49 (0)981 53-1537
 Telefon +49 (0)981 53-1148Hausanschrift
 Promenade 27
 91522 AnsbachPostanschrift
 Postfach 6 06
 91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456

