Preisangabenverordnung
Rechts- und Fachaufsicht über die Verwaltungsbehörden
Die Preisangabenverordnung (PAngV) dient dem Zweck der Preiswahrheit und Preisklarheit und damit auch der Förderung des Wettbewerbs im marktwirtschaftlichen Sinn. Dies schützt und stärkt die Verbraucher. Die Regierung von Mittelfranken ist dabei die Fachaufsichtsbehörde der unmittelbar für den Vollzug der PAngV zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken.
- Regierung von Mittelfranken - Preisprüfung, Regulierung Strom- und Gasnetzentgelte
Ansprechpartner
Preisangabenverordnung
Telefon: 0981 53-1414
Fax: 0981 53-981414
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.dePostanschrift
Promenade 27
91522 Ansbach
Preisangabenverordnung (PAngV)
Verordnung zur Änderung der Preisangaben- und Verpackungsverordnung