Regulierung Strom- und Gasnetzentgelte

In Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der sog. Beschleunigungsrichtlinien zum EU-Binnenmarkt wurde mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom Juli 2005 den Regulierungsbehörden u. a. die Aufgabe übertragen, die Entgelte für den Netzzugang bei der leitungsgebundenen Versorgung mit Strom und Gas (Netzentgelte) zu regulieren.