Kostenprüfung bei Bundes- und Landeszuwendungen
Kostenprüfungen bei Zuwendungen des Landes und des Bundes an gewerbliche Unternehmen für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Gewerbliche Firmen erhalten für innovative Vorhaben im Bereich der freien Forschung und Entwicklung teilweise Zuwendungen (Subventionen) der öffentlichen Hand (z.B. Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie). Diese Zuwendungen werden in der Regel mit der Auflage verknüpft, die durch das Vorhaben entstandenen und geförderten Kosten gegebenenfalls dem Zuwendungsgeber oder von ihm beauftragten Dritten nachzuweisen. Für im Regierungsbezirk Mittelfranken ansässige Unternehmen sind oftmals wir dieser Dritte, der die Überprüfung der geltend gemachten Kosten in Amtshilfe für die fördernde Behörde übernimmt.
Dabei sind die zuwendungsfähigen Kosten in der Regel durch den Zuwendungsbescheid und den damit verknüpften Zuwendungsbedingungen klar definiert und lehnen sich im allgemeinen deutlich an den Kostenbegriff der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) bei öffentlichen Aufträgen im Rahmen der VO PR Nr. 30/53 an (siehe hierzu auch das Thema “Preisprüfung öffentlicher Aufträge” aus unserem Sachgebiet).
- Regierung von Mittelfranken - Preisprüfung, Regulierung Strom- und Gasnetzentgelte
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Zuwendungsbestimmungen der jeweiligen Zuwendungsgeber