Gewerberecht

Gegenstand und Zweck des Gewerberechts ist die Regelung gewerblicher Tätigkeiten. Die Regierung von Mittelfranken übt die Aufsicht über die nachgeordneten Gewerbebehörden im Regierungsbezirk aus. Im Rahmen dieser Aufsicht überprüft die Regierung insbesondere Beschwerden sowie Eingaben von Bürgern und beantwortet Anfragen der Bürger und Gewerbebehörden.