Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis
Für den Start von Freiballonen wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, gilt die Allgemeinverfügung als erteilt. In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis zu beantragen.
Die Luftämter Nordbayern und Südbayern haben den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigen Flugplatzes sowie den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in einer Allgemeinverfügung geregelt. Werden die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt die Erlaubnis als erteilt.
In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Die Allgemeinverfügungen der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern und der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern finden Sie unter „Rechtsgrundlagen“.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern
Ansprechpartner
Außenstart- und -landeerlaubnis, Freiballon
E-Mail luftamt.nord@reg-mfr.bayern.deZuständigkeit Mittelfranken und Allgemeinerlaubnis
Telefon: +49 (0)911 52700-31
Zuständigkeit Unterfranken
Telefon +49 (0)911 52700-25
Zuständigkeit Oberfranken und Oberpfalz
Telefon +49 (0)911 52700-32
Ballon
Telefon +49 (0)911 52700-32
E-Mail luftamt.nord@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergPostanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergTelefon +49 (0)911 52700-0Fax +49 (0)911 364446
Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.
10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag
- Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
- Geländegutachten
(bei Start von fünf oder mehr Ballonen)
- Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)
(bei Start von fünf oder mehr Ballonen)
- Außenstarts Freiballone Erlaubnis - AntragSie können die luftrechtliche Erlaubnis zur Durchführung von Außenstarts mit Freiballonen online beantragen.
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand.
- § 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 18 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Allgemeinverfügung der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern - zur Erteilung der Erlaubnis für den Auf stieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigten Flugplatzes und den Wieder aufstieg nach Zwischenlandungen in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Ober-, Mittel- und Unterfranken [Dateiformat: pdf]
- Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - zur Erteilung der Erlaubnis für den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigten Flugplatzes und den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben [Dateiformat: pdf]
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage