Privatpilotenlizenz; Beantragung der Erteilung einer weiteren Berechtigung
Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf Antrag erweitert werden.
Beschreibung
Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf die Berechtigung zur Durchführung von Kunstflügen, die Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern, um die Nachtflugberechtigung, Bergflugberechtigung, die Berechtigung von verschiedenen Startarten für Inhaber einer Segelflugpilotenlizenz und die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung eines Segelflugzeug- oder Ballonpiloten, erweitert werden.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt NordbayernAnsprechpartner
Privatpiloten
Telefon +49 (0)911 52700-45
Fax +49 (0)911 364446
E-Mail luftfahrtpersonal@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergPostanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergTelefon +49 (0)911 52700-0Fax +49 (0)911 364446
Voraussetzungen
- Erwerb der Kunstflugberechtigung gem. FCL.800 der VO (EU) 1178/2011: Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Kunstflugberechtigung für Inhaber einer Pilotenlizenz für Flugzeuge, TMG oder Segelflugzeuge entnehmen Sie bitte dem Antragsformular (siehe unter "Formulare").
- Erwerb der Berechtigungen zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern gem. FCL.805 der VO (EU) 1178/2011: Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Schleppberechtigung für Inhaber einer Pilotenlizenz für Flugzeuge oder TMG entnehmen Sie bitte dem Antragsformular (siehe unter "Formulare").
- Erwerb der Nachtflugberechtigung gem. FCL.810 der VO (EU) 1178/2011: Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Nachtflugberechtigung für Inhaber einer Pilotenlizenz für Flugzeuge, TMG, Ballone oder Hubschrauber entnehmen Sie bitte den Antragsformularen (siehe unter "Formulare").
- Erwerb der Berechtigung weiterer Startarten in einer Segelfluglizenz gem. FCL.130.S und FCL.220.S der VO (EU) 1178/2011: Die Voraussetzungen für die Erweiterung von Startarten für Inhaber einer Segelflugpilotenlizenz entnehmen Sie bitte dem Antragsformular (siehe unter "Formulare").
- Erwerb der Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung für Inhaber von Segelflugpiloten- und Ballonpilotenlizenzen gem. FCL.205.S b) und FCL.205.B b) der VO (EU) 1178/2011: Die Voraussetzungen für die Erteilung der Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung für Inhaber einer Segelflug- oder Ballonpilotenlizenz entnehmen Sie bitte dem Antragsformular (siehe unter "Formulare").
Verfahrensablauf
Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen beim zuständigen Luftamt einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt der beantragte Eintrag in die Privatpilotenlizenz.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Lizenz im Original oder gut lesbare Kopien von Vorder- und Rückseite
- Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
- bei Antrag auf Erteilung der Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung: Nachweis Befähigungsüberprüfung
- bei Antrag auf Erteilung / Erweiterung der Bergflugberechtigung: bei Durchführung der praktischen Prüfung mit dem Inhaber einer ausländischen Prüferanerkennung, eine Kopie der ausländischen Lizenz und Prüferanerkennung des Prüfers
Formulare
- Antrag auf Erteilung / Erweiterung der Kunstflugberechtigung gemäß FCL.800 VO(EU) Nr. 1178/2011
- Antrag auf Erteilung / Erweiterung einer Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen gemäß FCL.805 VO(EU) Nr. 1178/2011
- Erwerb der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810 VO(EU) Nr. 1178/2011, SFCL.205 VO(EU) 2018/1976 oder BFCL.205 VO(EU) 2018/395
- Antrag auf Erteilung der Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung gemäß BFCL.215 VO(EU) 2018/395 für Inhaber einer Ballonpilotenlizenz (BPL)
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Erneuerung des Sprachenvermerks gemäß FCL.055 der VO(EU) Nr. 1178/2011
Kosten
25,00 bis 50,00 EUR
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage