Luftsicherheit; Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung

Bei Personen, die Zugang zu den nichtöffentlichen Bereichen der Flughäfen haben sollen, wird die Zuverlässigkeit überprüft. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.