Flugschule; Beantragung der Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal
Zur Eröffnung und zum Betrieb einer Flugschule für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) muss die Ausbildungsorganisation zugelassen bzw. registriert werden.
Beschreibung
Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten bzw. registrierten Flugschulen durchgeführt werden. In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für die Zulassung bzw. Registrierung von Ausbildungsorganisationen für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.
Der Antrag muss enthalten:
- Name und Anschrift der Ausbildungsorganisation;
- Datum des geplanten Beginns der Tätigkeit;
- Angaben zur Person und zu den Qualifikationen des Leitungspersonals (u.a. Head of Training, HT), der Fluglehrer, der Lehrberechtigten für die Flugsimulationsausbildung und der Theorielehrer;
- Name und Anschrift der Flugplätze und/oder Betriebsstätten, an denen die Ausbildung durchgeführt werden soll;
- Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge;
- Verzeichnis der Flugsimulationsübungsgeräte (Flight Simulation Training Devices, FSTD), welche die Ausbildungsorganisation zu verwenden beabsichtigt, falls zutreffend;
- Art der Ausbildung, welche die Ausbildungsorganisation durchführen möchte.
Die Luftämter überprüfen anhand der vorliegenden Angaben und Unterlagen, ob die einschlägigen Anforderungen durch die Ausbildungsorganisation erfüllt werden.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt NordbayernAnsprechpartner
Flugschulen
Telefon +49 (0)911 52700-45
Fax +49 (0)911 364446
E-Mail luftamt.nord@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergPostanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergTelefon +49 (0)911 52700-0Fax +49 (0)911 364446
Erforderliche Unterlagen
- Amtliches Führungszeugnis
und Erklärung über anhängige Strafverfahren der vertretungsberechtigen Person; - Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus dem Vereins- bzw. Genossenschaftsregister;
- Gewerbeanmeldung;
- Betriebshandbuch mit Qualitätsmanagement-, Compliance- und Sicherheitsmanagementsystemen;
- Ausbildungshandbuch mit Syllabi;
- Ausgefüllte und bestätigte Prüfliste zum erstellten Betriebs- und Ausbildungshandbuch;
- Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
- Organigramm der Unternehmensstruktur;
- Kopien der Bordpapiere der Ausbildungs-Luftfahrzeuge;
Für registrierungspflichtige Flugschulen gelten hierzu Erleichterungen; in jedem Fall ist das Ausbildungsprogramm beizufügen.
Kosten
- Neuzulassung der Ausbildungsorganisation: 600,00 € (zzgl. Auslagen)
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR - (konsolidierte Fassung vom 21.12.2019)
- § 5 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 24 Nr. 1 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)