Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen; Beantragung einer Genehmigung
Die Regierungen sind die zuständigen Genehmigungsbehörden für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen).
Beschreibung
Der Gelegenheitsverkehr gliedert sich in folgende Verkehrsarten:
- Ausflugsfahrten
- Ferienzielreisen
- Verkehr mit Mietomnibussen
Genehmigungen für diese Verkehrsformen werden für die Dauer von 10 Jahren erteilt. Für Unternehmer des Gelegenheitsverkehrs erteilt die Regierung Bescheinigungen für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr auf dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 23 - Straßen- und SchienenverkehrAnsprechpartner
Öffentlicher Linienverkehr/Personennahverkehr
Telefon +49 (0)981 53-1256
Fax +49 (0)981 53-981256
E-Mail oepnv@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Voraussetzungen
Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
- er oder die für die Führung des Geschäfts bestellte Person (Verkehrsleiter) zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister etc.),
- die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
- er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Kosten
Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften, werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
Rechtsgrundlagen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- § 15 Abs. 2 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) - Genehmigungsbehörden
- Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Fassung vom 14.11.2009
- Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates - Fassung vom 14.11.2009