Großraum- und Schwertransporte
Zustimmungen für Großraum- und Schwertransporte: Die Regierung von Mittelfranken führt bei länderübergreifenden Transporten, die über den Regierungsbezirk Mittelfranken nach oder durch Bayern führen, das Anhör- und Zustimmungsverfahren durch.
Unter Großraum- und Schwerverkehr versteht man
- den Transport von überdimensionierten und/oder überschweren Ladegütern mit eigens hierfür konstruierten Spezialfahrzeugen und
- das Befahren von öffentlichen Straßen mit Sonderfahrzeugen, die die allgemein zulässigen Höchstwerte der StVZO bauartbedingt nicht einhalten können.
Anträge sind bei den Kreisverwaltungsbehörden zu stellen, von denen der Transport seinen Ausgang nimmt, oder die Firma ihren Sitz hat.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 23 - Straßen- und Schienenverkehr
Postanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachTelefon +(49)981 53-1237 oder -1247 oder -1384
Fax +(49)981 53-1771
E-Mail schwertransporte@reg-mfr.bayern.de
Sie beantragen diese Erlaubnis per Fax oder persönlich mit dem Antragsformular gemäß den "Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)".
Den Antrag können Sie 14 Tage vor Transportbeginn bei den Kreisverwaltungsbehörden einreichen, in deren Bezirk sich der Firmensitz oder die Zweigniederlassung befindet oder bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die genehmigungspflichtige Fahrt beginnt.
- § 29 Abs. 3 StVO
- § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO
- Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)