Haltestellen des ÖPNV; Beantragung einer Förderung
Zum Bau und Ausbau von Haltestelleneinrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs kann eine Förderung bei der Regierung von Mittelfranken beantragt werden.
Fördervoraussetzungen
Bau und Ausbau von Haltestelleneinrichtungen:
- Haltestellenausstattungen (z.B. Info-Kästen, Masten, Schilder, Linienschilder, Fahrplankästen), und
- Unterstellhallen/Wartehallen soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen.
Ersatzbeschaffungen sind nicht förderfähig.
Förderfähig sind nur solche Unterstell-/Wartehallen, die transparent sind. Die Seitenwände müssen eine größtmögliche Transparenz gewährleisten. Sie können aus Stahl, Holz oder Stein jeweils in Kombination mit Glas errichtet werden.
Förderhöhe
75% des Netto-Anschaffungspreises. Bei Unterstell-/Wartehallen höchstens 9.000 € je Förderobjekt.
Wer kann die Förderung beantragen
- Verkehrsunternehmen für ihre eigenen öffentlichen Linien
- Kommunen und Aufgabenträger des ÖPNV.
- Regierung von Mittelfranken - Straßen- und Schienenverkehr - Sachgebiet 23
Ansprechpartner
Haltestellenförderung
Telefon: +49 (0)981 53-1434
Fax: +49 (0)981 53-981434
E-Mail: martina.dietrich@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91711 Ansbach
Die Antragstellung erfolgt bei der Regierung von Mittelfranken mit dem förmlichen Antragsformular.
Dem Antrag ist ein Angebot/Kostenaufstellung und bei Unterstell-/Wartehallen ein Lageplan beizufügen.