DigitalPakt Schule; Beantragung einer Förderung für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
Zielsetzung des Programms ist die Förderung schulischer Maßnahmen zur Umsetzung der schuleigenen Medienkonzepte. Das Programm setzt den Fokus hierbei auf digitale Schulgebäudevernetzung, vollständige WLAN-Ausleuchtung der Unterrichtsräume, sowie auf Anzeige- und Interaktionsgeräte.
Beschreibung
Zweck
Zweck der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.
Gegenstand
Die kommunalen Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und die Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen werden bei der Schaffung optimaler Bedingungen für digitales Lernen und Lehren unterstützt. Mit den bewilligten Mitteln können die Schulträger die digitale Vernetzung (auch WLAN-Infrastruktur) in den Schulgebäuden und auf dem Schulgebäude aufbauen bzw. verbessern, die digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen) aufbauen bzw. weiterentwickeln sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. Dokumentenkameras, Beamer), digitale Arbeitsgeräte (z. B. Arbeitsplatzrechner , Diagnose- und Messgeräte) und schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) beschaffen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern sein (Schulaufwandsträger).
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind
- Ausgaben für IT-Ausstattung,
- Miet-, Mietkauf- und Leasing-Ausgaben für IT-Ausstattung,
- bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume sowie zum Aufbau und zur Inbetriebnahme beschaffter Ausstattungsgegenstände und
- investive Begleitmaßnahmen, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den oben genannten Investitionsmaßnahmen besteht.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) im Rahmen einer Anteilfinanzierung.
Der Fördersatz beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen für die gesamte Laufzeit des DigitalPakts Schule ist je Schulaufwandsträger festgelegt (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, BeschäftigungAnsprechpartner
Digitalpakt Schule
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail digitalpakt-schule@reg-mfr.bayern.deTelefon +49 (0)981 53-1697
Telefon +49 (0)981 53-1634
Telefon +49 (0)981 53-1691
Telefon +49 (0)981 53-1806Hausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe
Ansprechpartner
Digitale Bildungsinfrastruktur (fachliche Beratung)
Telefon +49 (0)981 53-1459
Fax +49 (0)981 53-981459
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Schloßstraße 15
91522 AnsbachPostanschrift
Schloßstraße 15
91522 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456 - Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe
Voraussetzungen
Um Fördermittel für eine Schule zu erhalten, war ein schuleigenes Medienkonzept zu entwickeln. Außerdem muss die Schule im Rahmen der aktuellen Umfrage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) den Ist-Stand ihrer IT-Ausstattung angegeben haben.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist vom jeweiligen Schulaufwandsträger ausschließlich elektronisch unter Verwendung der zentral bereitgestellten Antragsmappe unter digitalpakt@stmuk.bayern.de beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus und zugleich bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Die zuständige Regierung bewilligt die Zuwendung durch Zuwendungsbescheid.
Besondere Hinweise
In den Richtlinien ist eine generelle Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab dem 17.05.2019 erteilt worden. Für einen Antrag ist (ausschließlich) die ausgefüllte elektronische Antragsmappe (Excel-Arbeitsmappe) per E-Mail beim StMUK sowie der zuständigen Regierung einzureichen.
Fristen
Die Antragsfrist endet gemäß aktueller Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR) am 30.06.2022. Der Bewilligungszeitraum endet am 16.05.2024.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Oktober 2021, Az. I.7-BS4400.27/330/24