Berufliche Bildung; Förderung von Maßnahmen
Die Regierung von Mittelfranken fördert Maßnahmen im Bereich der außerschulischen beruflichen Bildung.
Die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Handwerksunternehmen hängt in hohem Maße von der Qualifikation der Mitarbeiter ab. Die Anforderungen, die eine zeitgemäße Ausbildung an Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und Auszubildende stellt, nehmen ständig zu. Infolge weiterer Spezialisierung können insbesondere Klein- und Mittelbetriebe des Handwerks nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.
Damit diese Defizite nicht zu Lasten der Auszubildenden und deren Ausbildungsniveau gehen, werden Kurse zur überbetrieblichen Ausbildung durchgeführt, die als Ergänzung und Unterstützung der betrieblichen Ausbildung in Handwerksunternehmen zu sehen ist. Die überbetriebliche Ausbildung sichert die gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung in den Berufen des Handwerks.
Gefördert werden beispielsweise Lehrgänge im Bereich der überbetrieblichen Aus- und Fortbildung sowie Bau und Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Handwerkskammern, Innungen und Landesverbände.
Die Förderung der überbetrieblichen Lehrgänge erfolgt mit Landes- und ESF-Mitteln nach Maßgabe der Internen Arbeitsgrundsätze zur Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk im 2. bis 4. Ausbildungsjahr (Fachstufe) [Dateiformat: pdf].
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
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