Tourismus (gewerbliche Wirtschaft); Förderung von Investitionsvorhaben
Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Tourismuswirtschaft (kleine und mittlere Unternehmen - KMU).
Zweck
In den bayerischen Tourismusregionen im Sinn des Tourismuspolitischen Konzepts der Bayerischen Staatsregierung (Ausnahme: wirtschaftsstarke bzw. tourismusschwache Regionen) sollen die Fördermittel die Durchführung von Vorhaben der gewerblichen Tourismuswirtschaft erleichtern, die Wirtschaftskraft dieser Gebiete stärken und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Tourismuswirtschaft festigen und erhöhen.
Gegenstand
Gefördert werden vorrangig Maßnahmen, die die Qualität des bayerischen Tourismusangebotes verbessern. Hierzu zählen etwa Vorhaben zur Modernisierung von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben sowie zur Verbesserung bzw. Erweiterung ihrer Angebotspalette, insbesondere im Rahmen der Saisonverlängerung. Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Beherbergungskapazität führen, werden nur gefördert, sofern neue bzw. nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.
Art und Höhe
Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 20% für kleine bzw. 10% für mittlere Unternehmen.
- Regierung von Mittelfranken - Wirtschaftsförderung -Sachgebiet 20
Ansprechpartner
Tourismus (gewerbliche Wirtschaft)
Telefon: 0981 53-1402
Fax: 0981 53-981402
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 Ansbach
Eine Förderung ist möglich, wenn
- die Betriebsstätte sich in einem Tourismusgebiet im Sinne des tourismuspolitischen Konzepts der Staatsregierung mit Ausnahme von wirtschaftsstarken bzw. tourismusschwachen Regionen befindet,
- sofern die Betriebsstätte außerhalb eines C-Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) liegt, muss das Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission sein,
- die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung des Vorhabens notwendig sind,
- an dem Vorhaben ein tourismuspolitisches Interesse besteht,
- die Mindestinvestitionssumme in der Regel 100.000,00 Euro (in Räumen mit besonderen Handlungsbedarf(RmbH) 50.000,00 Euro) beträgt.
Antragstellung
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch empfohlen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
keine
Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) - III/2-3541/191/3; AllMBl. 2014 S. 376; 7072.1-W
Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ''Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur''
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) - 3560 - III/2i - 1751; AllMBl S. 502; 7070-W
Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) - Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (Besondere Nebenbestimmungen - BNZW)
Art. 23, 44, 44a und 59 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Regionalförderung - Informationen und Unterlagen zum Förderprogramm