Tourismus (gewerbliche Wirtschaft); Förderung von Investitionsvorhaben
Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Tourismuswirtschaft (kleine und mittlere Unternehmen - KMU).
In den bayerischen Tourismusregionen im Sinn des Tourismuspolitischen Konzepts der Bayerischen Staatsregierung (Ausnahme: wirtschaftsstarke bzw. tourismusschwache Regionen) sollen die Fördermittel die Durchführung von Vorhaben der gewerblichen Tourismuswirtschaft erleichtern, die Wirtschaftskraft dieser Gebiete stärken und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Tourismuswirtschaft festigen und erhöhen.
Gefördert werden vorrangig Maßnahmen, die die Qualität des bayerischen Tourismusangebotes verbessern. Hierzu zählen etwa Vorhaben zur Modernisierung von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben sowie zur Verbesserung bzw. Erweiterung ihrer Angebotspalette, insbesondere im Rahmen der Saisonverlängerung. Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Beherbergungskapazität führen, werden nur gefördert, sofern neue bzw. nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.
Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 20% für kleine bzw. 10% für mittlere Unternehmen.
Bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bestehen für spezifische Investitionskosten beihilferechtlich höhere Maximalfördersätze (Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen). Auch in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können höhere Fördersätze gewährt werden.
- Regierung von Mittelfranken - Wirtschaftsförderung - Sachgebiet 20
Ansprechpartner
Tourismus (gewerbliche Wirtschaft)
Telefon: 0981 53-1402
E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 Ansbach
Die Förderkonditionen sind im Einzelnen in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geregelt.
Eine Förderung ist beispielsweise möglich,
- wenn die Betriebsstätte sich in einem Tourismusgebiet im Sinne des tourismuspolitischen Konzepts der Staatsregierung mit Ausnahme von wirtschaftsstarken bzw. tourismusschwachen Regionen befindet,
- bei Vorliegen eines kleinen bzw. mittleren (gewerblichen) Unternehmens (KMU-Definition der Europäischen Kommission) sowie im GRW-Fördergebiet auch großes Unternehmen
- wenn die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung des Vorhabens notwendig sind
- wenn an dem Vorhaben ein tourismuspolitisches Interesse besteht,
- wenn die Mindestinvestitionssumme in der Regel 100.000,00 Euro (in Räumen mit besonderen Handlungsbedarf (RmbH) 50.000,00 Euro) beträgt. Bei Sonderprogrammen gelten ggf. niedrigere Mindestinvestitionssummen.
- bei keinem Verstoß gegen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (d.h. mit dem Investitionsvorhaben wurde vor Antragstellung nicht bereits begonnen)
- wenn keine Doppelförderung (Subsidiarität gegenüber anderen Programmen) vorliegt
- bei Investitionen, die den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
- bei Auslösung bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekte bzw.in der BRF in begründeten Einzelfällen Erfüllung des Primäreffekts (überregionaler Absatz)
Antragstellung
Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.
Die Anträge sind online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Dabei ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden:
- Online-Antrag unter Beteiligung eines Unternehmens:
Im Fall der Beteiligung nur eines Unternehmens ist der Online-Antrag „BRF- Antrag - bei Beteiligung eines Unternehmens“ zu verwenden (siehe unter "Online-Verfahren"). - Online-Antrag unter Beteiligung zweier Unternehmen:
Im Fall der Beteiligung von zwei Unternehmen (z. B. bei Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§ 15 EstG) Organschaft, (§ 2 Abs. 2 GewStG) bzw. bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen) müssen für eine wirksame Antragstellung beide Anträge gestellt werden.
Damit besteht eine vollständige Antragstellung aus dem
- "BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen" und dem
- "BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens" (siehe unter "Online-Verfahren").
Dieser wird im Online-Formular aufgegliedert. Der Investor stellt im Falle einer Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§15 EstG) oder Organschaft einen sogenannten Mitantrag, da Nutzer und Investor gemeinsam Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind. Bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen ist nur der Nutzer Zuwendungsempfänger. Der Investor stellt einen Mitzeichnungsantrag und haftet gesamtschuldnerisch.
Für eine vollständige Antragstellung bedeutet dies, dass zunächst der Nutzer der Förderung einen Antrag stellt. Dabei sind neben den Daten des eigenen Unternehmens auch die Daten des zweiten Unternehmens anzugeben, wobei diese Angaben beim Mitantrag umfassender sind als beim bloßen Mitzeichnungsantrag.
Nach dem Absenden des Antrags leitet der Antragsteller (Nutzer) das aus dem Online-Antrag generierte PDF an das zweite Unternehmen (Investor) weiter. Dieser stellt sodann im Nachgang den BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens in Form eines Mitantrags bzw. Mitzeichnungsantrags.
Erst wenn beide Anträge eingegangen sind, ist der Antrag vollständig und wirksam gestellt.
Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.
In begründeten Einzelfall kann zur Verfahrensbeschleunigung eine Erklärung vorgelegt werden, dass der Steuerberater bzw. die Hausbank etc. befugt sind, die Daten direkt zu übermitteln bzw. direkt mit der zuständigen Bezirksregierung über etwaige offen Fragen zu kommunizieren, soweit dies für das Antragsverfahren erforderlich ist. Die Erklärung sollte parallel dem Steuerberater bzw. der Hausbank etc. vorliegen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung dringend empfohlen.
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
- Finanzierungsbestätigung der Hausbank
- Vollständige steuerliche Jahresabschlussberichte (Bilanz, GuV, Anhang, evtl. Lagebericht) bzw. Einnahme-/Überschussrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre für die/das antragstellende(n) Unternehmen
- Detaillierte Kostenzusammenstellung (netto)
- Unterlagen über die Rechtsverhältnisse und Weiters zur Unternehmensstruktur (z. B. Gesellschaftervertrag, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) für die/das antragstellende Unternehmen
- KMU-Erklärung und - gesonderte Darstellung der Beteiligungsverhältnisse
- KMU-Erklärung und - bei komplexen Unternehmensverbünden sowie bei Konzernen und verbundenen Unternehmen - gesonderte Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der/des antragstellenden Unternehmens(s) seiner Partner- und verbundenen Unternehmen bspw. Anhand eines Schaubildes
- Bei Unternehmensübernahmen Entwurf notarieller Kaufvertrag, Übernahmevertrag etc.
- Website bzw. Haus-/ Unternehmensprospekt, Ortsprospekt soweit vorhanden
- Bei baulichen Vorhaben: Planunterlagen (einschl. Lageplan) bzw. Baugenehmigung
- Bei Pachtbetrieben (Entwurf des Pachtvertrages und sofern erforderlich die Zustimmung des Verpächters bzw. sonstige privatrechtliche Berechtigung zur Durchführung des Vorhabens
- Bei weiteren öffentlichen Finanzierungshilfen: Darlehens- bzw. Bürgschaftsofferten
- Bei Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen: Energieeffizienzbestätigung
- Bei Förderungen im Rahmen des Sonderprogramms „Transformation@Bayern“ Bestätigung: Erfüllte Transformations- und Digitalisierungskriterien durch das geplante Vorhaben.
keine
-
BRF-Antrag bei Beteiligung eines Unternehmens
Dieser Antrag ist zu verwenden, wenn nur ein Unternehmen an der Antragstellung beteiligt ist.
BRF-Antrag bei Beteiligung zweier UnternehmenDieser Antrag ist zu verwenden, wenn zwei Unternehmen an der Antragstellung beteiligt sind. D. h. eine Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft bzw. ein Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnis vorliegt. Zusätzlich zu diesem Antrag ist der BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen zur vollständig und wirksame Antragstellung erforderlich.
BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen
Dieser BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich. Ohne den BRF-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.