Wohnanlagen Wohnungspakt Bayern; Vermietung und Gebäudebewirtschaftung
Im Rahmen des Wohnungspaktes Bayern wurden vom Freistaat Bayern Wohnanlagen errichtet, die anerkannten Flüchtlingen sowie zu 30% Einheimischen mit niedrigem Einkommen zur Verfügung stehen. Der Arbeitsbereich Wohnungsverwaltung übernimmt die Vermietung sowie alle Aufgaben der Gebäudebewirtschaftung.
Im Arbeitsbereich Wohnungsverwaltung werden die Regierungen als Grundbesitz bewirtschaftende Dienststellen für den Freistaat Bayern tätig. Es werden Wohnanlagen betreut, die im Rahmen des Staatlichen Sofortprogramms errichtet wurden, das die erste Säule im „Wohnungspakt Bayern“ bildet. Die Bayerische Staatsregierung hat, mit dem Ziel der Schaffung preisgünstigen Wohnraums im Freistaat Bayern, am 09.10.2015 den „Wohnungspakt Bayern“ zwischen Staat, Kommunen, Kirchen und der Wohnungswirtschaft beschlossen, der darauf zielt, bis 2019 insgesamt bis zu 28.000 neue staatlich finanzierte bzw. geförderte Mietwohnungen entstehen zu lassen. In dem staatlichen Sofortprogramm plant und baut der Staat in reduziertem Wohn- und Baustandard kurzfristig bayernweit mit seiner Bauverwaltung - vorwiegend auf staatlichen Grundstücken - Wohnanlagen, die nach ihrer Fertigstellung dann sowohl anerkannten Flüchtlingen, aber - über ein Belegungsrecht der Kommunen - auch zu rund 30% Einheimischen mit niedrigen Einkommen zur Verfügung stehen.
Bisher wurden Wohnanlagen in Ansbach, Hersbruck, Roth und Neustadt a.d.Aisch fertiggestellt und vermietet.
Die Aufgaben reichen von der Mieterakquise bis zur Kontrolle der Zahlungseingänge und der Prüfung der Betriebskostenabrechnung, aber auch der Weitergabe von Mängeln an Dach und Fach. Weiterhin fallen Aufgaben der Gebäudebewirtschaftung an, wie die Prüfung der vergebenen Hausverwalterleistungen sowie die Vorbereitung und der Abschluss von Wartungsverträgen.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 14.1 - Unterbringung von Flüchtlingen
Ansprechpartner
Wohnungsverwaltung Wohnungspakt Bayern
Telefon: 0911 2352-175
Fax: 0911 2352-100
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