Einrichtungen der Behindertenhilfe; Beratung und Einreichung einer Beschwerde
Die Regierungen sind Beratungs- und Beschwerdestelle für Eltern von Kindern in stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Beschreibung
Zur weiteren Stärkung des Wohls von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben, hat das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration einen 10-Punkte-Plan beschlossen, in dessen Rahmen u.a. bei den Regierungen Beratungs- und Beschwerdestellen geschaffen wurden, an die sich die Eltern wenden können.
Diese stehen den Kindern und Jugendlichen, den Eltern und sonstigen Personensorgeberechtigten bei Fragen zu den Einrichtungen, zur Qualität der Einrichtungen und speziell zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sowie bei Beschwerden zur Verfügung.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und JugendAnsprechpartner
Behindertenhilfe
Telefon +49 (0)981 53-1404
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Rechtsgrundlagen
- Ziffer 6, Satz 4 Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung - Az. IV4/6417.01-1/26 (AllMBl. S. 297)
- § 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- § 49 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Art. 44 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)