Erziehungshilfe; Beantragung einer Investitionsförderung für Einrichtungen
Der Freistaat Bayern fördert Investitionsmaßnahmen für Einrichtungen der Erziehungshilfe.
Beschreibung
Zweck
Die Förderung soll die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (z. B. stationäre Maßnahmen der Erziehungshilfe) ermöglichen.
Gegenstand
Gefördert werden Investitionen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Einrichtungsträger.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Aufwendungen gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung bis zu 40 %.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und JugendAnsprechpartner
Erziehungshilfe (Investitionsförderung)
Telefon +49 (0)981 53-1588
Fax +49 (0)981 53-1456
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Voraussetzungen
Die Maßnahmen müssen notwendig sein. Der Träger muss die Gewähr für ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhalt bieten. Neubaumaßnahmen können nur als Ersatz für unbrauchbar gewordene Altbauten oder als Einrichtung mit einer besonderen Aufgabenstellung gefördert werden. Erweiterung/Umbau sind nur bei strukturellen Verbesserungen förderfähig.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der zuständigen Regierung zu stellen. Die Regierung entscheidet über den Antrag und führt die weitere Abwicklung der Zuwendung durch.
Besondere Hinweise
Derzeit stehen keine Haushaltsmittel in diesem Bereich zur Verfügung!
Erforderliche Unterlagen
- Unterlagen nach Anforderung der Behörde im Einzelfall
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
keine