Leistungen nach SGB IX; Rechtsaufsicht

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz -BTHG) vom 23.12.2016 wurde die früher im Sozialhilferecht angesiedelte Eingliederungshilfe zum 01.01.2020 in das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) überführt. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen zur Unterstützung und Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.