Altenpflege; Aufsicht über die Heimaufsichtsbehörden
Die Regierung von Mittelfranken ist zuständig für die Aufsicht über die mittelfränkischen Heimaufsichtsbehörden für Heime für ältere und pflegebedürftige Menschen oder für volljährige Menschen mit Behinderungen sowie für fachliche Beratung.
Vollstationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe (Erwachsene) einschließlich Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Hospize unterliegen der Aufsicht bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung - Aufsicht - FQA (ehemals Heimaufsicht).
Die Regierung von Mittelfranken ist gemäß Art. 24 Abs. 3 PfleWoqG Aufsichtsbehörde über die mittelfränkischen Fachstellen für Qualitätssicherung und Aufsicht (FQA), insoweit sind sie übergeordnete Beschwerdestellen. Ferner ist die Regierung zuständig für die fachliche Beratung.
Eine Übersicht über Alten- und Pflegeheime, Anlagen des Betreuten Wohnens sowie über Heime für erwachsene Menschen mit Behinderung in Mittelfranken finden Sie unter folgendem Link:
- Regierung von Mittelfranken - Fachaufsicht - Sachgebiet 13Hausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 606
91511 Ansbach
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zum Thema "Pflege"
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zum Thema "Menschen mit Behinderung"
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zum Thema "FQA"
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zum Thema „Inklusion“
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Regierung von Mittelfranken - Fachaufsicht über Heimaufsichtsbehörden
Ansprechpartner
Telefon: 0981 53-1476
Fax: 0981 53-981476Telefon: 0981 53-1622
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