Theater- und Konzertsaalbauten; Beantragung von Finanzhilfen zu Baumaßnahmen
Finanzhilfen zu notwendigen Investitionsmaßnahmen an professionellen kommunalen Theater- und Konzertsaalbauten können auf Antrag gewährt werden.
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichskommunale Körperschaften bei Bauinvestitionen an professionellen kommunalen Theater- und Konzertsaalbauten mit Zuweisungen nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG).
Gefördert werden:
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Sanierungen
- technische Einbauten im Bereich der Bühne und des Zuschauerraumes, soweit diese Maßnahmen für den Spielbetrieb notwendig, sowie
- der Erwerb einschließlich Umbau oder Instandsetzung von Gebäuden, soweit sie einen an sich notwendigen Neu- oder Erweiterungsbau entbehrlich machen.
Zuweisungsempfänger
Empfänger staatlicher Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG sind ausschließlich Kommunen und kommunale Zweckverbände, nicht aber selbstständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder kommunale Unternehmen in den Rechtsformen des Privatrechts.
Zuweisungsfähige Ausgaben
Grundlage für die staatliche Förderung sind nicht die Gesamtkosten, sondern die zuweisungsfähigen Ausgaben. Der Bemessung der Zuweisung werden nur die zuweisungsfähigen Ausgaben nach Maßgabe der Nrn. 5.2.1 der Zuweisungsrichtlinie FAZR zugrunde gelegt.
Die Fördervoraussetzungen für eine Generalsanierung nach Nr. 2.1.3 FAZR gelten für Theaterbaumaßnahmen nicht. Ausgaben für den Bauunterhalt und für Instandsetzungen auf Grund mangelhaften Bauunterhalts können nicht gefördert werden.
Art und Höhe
Die Zuweisungen werden als Anteilfinanzierung gewährt.
Der Fördersatz beträgt regelmäßig 75 % der zuweisungsfähigen Kosten.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten, Oberversicherungsamt NordbayernAnsprechpartner
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Straßenausbaupauschalen
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Überörtliche Rechnungsprüfung
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vereinseigener Sportstättenbau
Telefon +49 (0)981 53-1597
Fax +49 (0)981 53-1456
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Zuwendungen für kreisangehörige Gemeinden
Telefon +49 (0)981 53-1655
Fax +49 (0)981 53-1456
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Zuwendungen für kreisfreie Städte
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Zweckverband
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91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Voraussetzungen
Förderfähig sind Investitionen
- für professionelle kommunale Theater- und Konzertsaalbauten, wenn dort kommunal getragene professionelle Theater oder Orchester ihren Sitz haben und Betriebskostenzuschüsse bzw. institutionelle Zuschüsse des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst erhalten.
Als kommunal getragen gelten professionelle Theater oder Orchester auch dann, wenn die Kommune beherrschenden Einfluss ausüben kann bzw. für das jeweilige Ensemble wirtschaftlich betrachtet wie für ein eigenes eintritt.
- für kommunale Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung am Sitz einer Bezirksregierung, die auch als Theater bzw. Konzertsaal genutzt werden, sofern die Kommune nicht über einen aus Mitteln des Art. 10 BayFAG geförderten Theater- und Konzertsaalbau verfügt, sowie
- für kommunale Theater- und Konzertsaalbauten, wenn dort ein ganzjähriger professioneller Spielbetrieb mit regelmäßig mindesten 100 Theater- oder Konzertvorstellungen erfolgt und die Kommune nicht über einen aus Mitteln des Art. 10 BayFAG geförderten oder in staatlicher Trägerschaft befindlichen Theater- oder Konzertsaalbau verfügt.
Das Europäische Beihilfenrecht ist zu beachten. Insbesondere wird auf die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 hingewiesen.
Es gelten folgende Voraussetzungen für die Gewährung von Zuweisungen zu förderfähigen Maßnahmen:
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Kommune muss in der Lage sein, die notwendigen Eigenmittel aufzubringen und auch die zu erwartenden Folgekosten in der Zukunft zu finanzieren.
- Vor Beginn einer Baumaßnahme müssen in der Regel die Planunterlagen fachlich geprüft werden.
- Eine geförderte Baumaßnahme muss grundsätzlich mindestens 25 Jahre für den Zuweisungszweck verwendet werden.
- Die Maßnahme muss wirtschaftlich sein.
- Die Vergabevorschriften müssen eingehalten werden.
- Zuweisungen werden nur für Vorhaben gewährt, deren zuweisungsfähige Kosten mehr als 100.000 € betragen. Für Maßnahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit/Inklusion sowie durch Elementarschadensereignisse veranlasste Maßnahmen wird die allgemein geltende Bagatellgrenze von 100.000 € auf 25.000 € reduziert.
Verfahrensablauf
Zuweisungsanträge sind über die Regierungen dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vorzulegen. Das Staatsministerium entscheidet nach Anhörung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die grundsätzliche Förderfähigkeit eines beantragten Vorhabens.
Das Bewilligungsverfahren und die fachliche Prüfung obliegen den Regierungen.
Über Anträge auf Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn entscheiden die Regierungen mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.
Besondere Hinweise
Mit der Baumaßnahme darf erst nach Erteilung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides oder nach vorheriger Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn begonnen werden.
Fristen
Anträge auf Zuweisungen sind innerhalb der von der jeweils zuständigen Regierung festgelegten Frist in einfacher Ausfertigung auszureichen.
Erforderliche Unterlagen
- Bauunterlagen gemäß Nr. 3.2.2.4 Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Bayern an kommunale Körperschaften (VVK)
soweit nicht auf die Vorlage nach Nrn. 3.2.2.4.6, 6.2.4 bzw. 6.2.5 VVK verzichtet werden kann - Beschluss des zuständigen kommunalen Organs, das Vorhaben durchzuführen oder sich an der Maßnahme eines anderen Trägers zu beteiligen
- Anträge auf und Zusagen von Zuweisungen Dritter
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
- Antrag auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten (Muster 1b zu Art. 44 BayHO)
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2 zu Art. 44 BayHO)
- Auszahlungsantrag (Muster 3 zu Art. 44 BayHO)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
- Vergabenachweis für die Baumaßnahme (Anlage zu Muster 4 nach Art. 44 BayHO)
- Verwendungsbestätigung (Muster 4a zu Art. 44 BayHO)
- Kosten von Hochbauten (Muster 5 zu Art. 44 BayHO)
- Erläuterungsbericht zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Hochbaumaßnahme (Muster 6 zu Art. 44 BayHO)
- Flächenzusammenstellung zum Erläuterungsbericht (Muster 6a zu Art. 44 BayHO)
- Maßnahmeerhebungsbogen
Rechtsgrundlagen
- Art. 10 Bayerisches Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG)
- Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Az. 62 - FV 6700 - 1/2/9, FMBl. S. 59
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage