Gemeinde- und Landkreiswahlen; Wahlprüfung
Die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis werden geprüft.
Die Rechtsaufsichtsbehörde prüft beim Vollzug des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis (Art. 50 Abs. 1 GLKrWG).
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Wahlprüfung ist gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden das Landratsamt, gegenüber den kreisfreien Gemeinden und Landkreisen die Regierung.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten, Oberversicherungsamt Nordbayern
Ansprechpartner
Gemeinde- und Landkreiswahlen
Telefon +49 (0)981 53-1250
Fax +49 (0)981 53-981250
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Die Wahlprüfung erfolgt von Amts wegen. Sie ist unabhängig von einer etwaigen Wahlanfechtung durchzuführen.
Stellt die Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass Wahlvorschriften verletzt worden sind, und ist es möglich, dass es dadurch zu einer unrichtigen Sitzverteilung oder Ämterverteilung gekommen ist, kann sie das Wahlergebnis berichtigen. Ist eine Berichtigung nicht möglich, hat sie die Wahl für ungültig zu erklären.
Die Wahlprüfung erfolgt innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Verkündung des abschließenden Wahlergebnisses.
Das Verfahren ist kostenfrei.