Bildende Künstler; Beantragung einer Atelierförderung
Bildende Künstler können für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten.
Beschreibung
Zweck und Gegenstand
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der bildenden Künstlerinnen und Künstler stellt der Freistaat Bayern Mittel für ein Atelierförderprogramm bereit.
Im Jahre 1997 wurde das Bayerische Atelierförderprogramm eingeführt. Es sieht vor, dass bis zu 100 bildende Künstlerinnen und Künstler (ohne Altersbegrenzung), deren Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet, für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss von 230 Euro zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten können, wenn sie von einer Sachverständigenkommission aufgrund ihrer künstlerischen Leistungen für diese Förderung ausgewählt worden sind.
Der Zuschuss wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt. Eine Bewilligung ist maximal für zwei Förderzeiträume möglich und setzt jeweils eine erfolgreiche erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Bewerber (PDF-Dokument)
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten, Oberversicherungsamt NordbayernAnsprechpartner
Bildende Künstler
Telefon +49 (0)981 53-1617
Fax +49 (0)981 53-1456
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