Bildende Künstler; Beantragung einer Atelierförderung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken)
Für Künstler, die in den vergangenen Jahren, bzw. bis 31.12.2024, eine monatliche Zuwendung für ihr Atelier erhalten haben, ist die Regierung von Mittelfranken - SG 12 Kommunale Angelegenheiten, Oberversicherungsamt Nordbayern - für Sie zuständig.
Neuordnung des Bayerischen Atelierprogramms ab 2025:
Ab dem Jahr 2025 können professionelle, freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler, die ein Atelier in Bayern unterhalten, mit jeweils 8.000 € für ihre künstlerische Arbeit ausgezeichnet werden. Auf die Auszeichnung können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die aufgrund ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit eine besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs darstellen und die ein besonderes Entwicklungspotenzial zeigen.
Die Homepage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst Künstlerförderung (bayern.de) und das Merkblatt informieren über die Voraussetzungen für eine Bewerbung.
Die Bewerbung ist elektronisch an den Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e. V. (BBK LV) zu richten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: BBK Bayern e.V. (bbk-bayern.de).
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten, Oberversicherungsamt Nordbayern
Ansprechpartner
Bildende Künstler
Telefon +49 (0)981 53-1617
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456