Coronavirus; Stipendienprogramm für bis zu 5.000 Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens
Der Ministerrat hat am 27.10.2020 die Einführung eines Stipendienprogramms zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern beim Einstieg in die professionelle Laufbahn beschlossen. Dieses soll den Künstlerinnen und Künstlern trotz der derzeit widrigen Bedingungen den notwendigen Freiraum zur Realisierung von Projekten, aber auch für ihre künstlerische Entfaltung und Weiterentwicklung verschaffen. Deshalb bietet die Staatsregierung 5.000 Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro (Gesamtvolumen 25 Mio €) an. Der Bewilligungszeitraum für den 1. – 4. Call umfasst den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2022. Zum 14.02.2022 wurde der 5. Call gestartet, dessen Antragsfrist am 31.03.2022 endete. Zum 01.05.2022 wurde der 6. Call gestartet, dessen Antragsfrist am 30.06.2022 enden wird. Der Bewilligungszeitraum für den 5. und den 6. Call umfasst den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022.
Nach fünf zwischenzeitlich abgeschlossenen Calls können seit 01.05.2022 Anträge für den 6. Call bis zum 30.06.2022 auf folgender Webseite gestellt werden:
www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm
Dafür notwendige Unterlagen, Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen sind auf folgender Webseite verfügbar:
www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm/seite/stipendienprogramm-downloads-faqs
Für weitergehende Fragen steht darüber hinaus ein Info-Telefon unter 0911/20671-344 von Montag bis Donnerstag zwischen 13.30 Uhr und 16.30 Uhr, sowie Freitag zwischen 9.30 Uhr und 12.30 Uhr zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge vom Info-Telefon nicht beantwortet werden können.
Fragen zu einem konkret gestellten Antrag bzw. zu einem Bescheid richten in Mittelfranken ansässige Antragsteller bitte nur per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse:
stipendienprogramm@reg-mfr.bayern.de
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Postfach 606
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