Denkmalschutz und Denkmalpflege (rechtlich)
Denkmalschutz und Denkmalpflege zählen heute zu den wichtigsten Aufgaben des Staates auf kulturellem Gebiet. Denkmalschutz und Denkmalpflege machen Vergangenheit für die heutige Zeit verständlich. Gegenwärtige und künftige Generationen erhalten Einblicke in die Lebens- und Arbeitsbedingungen früherer Epochen.
Ansprechpartner für Denkmaleigentümer sind in erster Linie die Unteren Denkmalschutzbehörden, die bei den Kreisfreien Städten, den Landkreisen, den Großen Kreisstädten und vereinzelt auch bei kreisangehörigen Gemeinden (Feuchtwangen und partiell Neustadt a. d. Aisch) angesiedelt sind.
Staat und Denkmalpflege
Entsprechend dieser Bedeutung sind die Aufgaben auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung zu finden.
Die Höheren Denkmalschutzbehörden finden sich bei den Regierungen; sie führen die Aufsicht über die Unteren Denkmalschutzbehörden und genehmigen Baumaßnahmen des Bundes, des Freistaates und der Bezirke. Das Widerspruchsverfahren, mit dem Bürger wegen Entscheidungen der Unteren Denkmalschutzbehörden die Höheren Denkmalschutzbehörden anrufen konnten, ist in Bayern seit 1. Juli 2007 abgeschafft; in Mittelfranken war es vorher bereits versuchsweise befristet ausgesetzt gewesen (bis 30. Juni 2007). Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist die Oberste Denkmalschutzbehörde in Bayern.
Fachbehörden sind das Landesamt für Denkmalpflege und (bei Archivgut) die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns.
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Denkmalschutz und Denkmalpflege (rechtlich)
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