Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin; Informationen zur Fortbildung
Landwirtschaftsmeister und Landwirtschaftsmeisterinnen werden für Fach- und Führungsaufgaben in landwirtschaftlichen Betrieben ausgebildet.
Landwirtschaftsmeister und Landwirtschaftsmeisterinnen sind unternehmerisch denkende und handelnde Landwirte und Landwirtinnen, die den eigenen Betrieb bewirtschaften oder als Führungskräfte in vor- und nachgelagerten Bereichen tätig sind.
Durch die Meisterprüfung weist der Prüfungsteilnehmer
- umfassendes Fachwissen
- seine Fähigkeit zum Entscheiden und Handeln sowie
- die Befähigung zur Mitarbeiterführung und zur Berufsausbildung
nach.
Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt nach Antrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch die Regierung. Der Prüfungsausschuss aus Praktikern und Lehrern bewertet die Leistungen und stellt das Gesamtergebnis fest.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft
Ansprechpartner
Landwirtschaft
Telefon +49 (0)981 53-1875
E-Mail poststelle@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Promenade 27
91522 AnsbachPostanschrift
Postfach 6 06
91511 AnsbachTelefon +49 (0)981 53-0Fax +49 (0)981 53-1456
Es ist ein Berufsabschluss als Landwirt/Landwirtin mit zweijähriger landwirtschaftlicher Berufspraxis erforderlich. Über die Zulassung in Ausnahmefällen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
- Anmeldungsbogen zur Landwirtschaftsmeisterprüfung
- Zeugnis der berufspraktischen Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf
- tabellarischer Lebenslauf
- Lichtbild
- Nachweis über die Krankenversicherung während der Praxiszeit nach der Abschlussprüfung
Prüfungsgebühr: 350 EUR
Falls Kosten für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung außerhalb des Fachschulunterrichts anfallen, ist ein Eigenanteil von max. 600 EUR zu erbringen.
- Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt / Landwirtin (LwMstrPrV)
- Verordnung über die Durchführung der Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Prüfungsordnung Berufsbildung - Landwirtschaft und Hauswirtschaft - LHBPO)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage