Dezernat 24 - Chemikaliensicherheit

Das Dezernat 5 - Chemikaliensicherheit überwacht die Einhaltung gesetzlicher Regelung beim gewerblichen Umgang mit gefährlichen Stoffen sowohl in Hinsicht auf die Einhaltung von Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, als auch in Hinsicht auf die Umsetzung geforderter Schutzmaßnahmen gegen chemische Einwirkungen auf die Arbeitnehmer in den Betrieben. Ferner bearbeitet das Dezernat die Erlaubnis- und Anzeigeverfahren für Tätigkeiten mit Begasungsmitteln und mit Biostoffen sowie die Anzeigen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und -unternehmen.