Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung Produktsicherheit
Auftrag der Gewerbeaufsicht bei den Regierungen ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen.
Produktsicherheit
Hierzu zählen insbesondere Spielzeug, persönliche Schutzausrüstungen, Gerätschaften für Heim und Freizeit, Sportgeräte, Maschinen, Gasverbrauchseinrichtungen und vieles mehr.
Hersteller und Händler dürfen nur sichere technische Produkte in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern, Beschäftigten und Patienten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an den EU-Richtlinien und an den europäischen Normen, die für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt maßgebend sind.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist seit 1993 mit Einführung des Europäischen Binnenmarktes grenzüberschreitend. Informationen über Sicherheitsmängel an Produkten wie z. B. Haushaltsgeräte, Sportgeräte und Spielzeug werden EU-weit ausgetauscht.
Um sicherzustellen, dass nur sichere, den hohen europäischen Standards entsprechende Produkte in Verkehr gebracht werden (d.h. in den Handel gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben war.
Die Gewerbeaufsicht
- berät Hersteller und Importeure bei Fragen zur CE- Kennzeichnung technischer Produkte (Erklärung, dass die Anforderungen der einschlägigen EU- Richtlinien an die Beschaffenheit des Produktes eingehalten werden), zu europäischen Sicherheitsstandards und zum Konformitätsbewertungsverfahren,
- kontrolliert technische Produkte auf Messen und Ausstellungen und im Handel durch gezielte Stichproben,
- kontrolliert technische Produkte im Einzelfall beim Hersteller, Händler oder Importeur,
- nimmt als Verbraucherschutzbehörde am europaweiten EU-Schnellinformationssystem teil und
- zieht unsichere Produkte aus dem Verkehr.
Wenn Sie Fragen zu Beschaffenheitsanforderungen technischer Produkte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Beschaffenheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung Ihres Regierungsbezirkes wenden. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und Behörden das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe "Online-Verfahren") zur Verfügung.
- Regierung von Mittelfranken - Dezernat 4 - Kompetenzzentrum Marktüberwachung
Ansprechpartner
Dezernat 4
Telefon +49 (0)911 928-2915
Fax +49 (0)911 928-2999
E-Mail gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Roonstr. 20
90429 NürnbergPostanschrift
90336 NürnbergTelefon +49 (0)911 928-2900Fax +49 (0)911 928-2999
Die Marktüberwachung wird in Bayern von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den Regierungen wahrgenommen. Dabei übernimmt jedes Gewerbeaufsichtsamt spezielle Zuständigkeiten für ganz Bayern. Einen Überblick über die entsprechenden Zuständigkeiten finden Sie unter "Weiterführende Links".
- Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) - In der "Suche" kann mittels verschiedenen Kriterien nach Produktinformationen gesucht werden. Nachdem eine Suchabfrage durchgeführt wurde, werden die Treffer in einer Trefferliste angezeigt.
- Schnellwarnsystem der Europäischen Union -
Über das Schnellwarnsystem („Safety Gate“) können Informationen über Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Non-Food-Produkten rasch an die für Produktsicherheit zuständigen nationalen Behörden übermittelt werden. Mithilfe des Schnellwarnsystems werden täglich Warnmeldungen der nationalen Behörden weitergeleitet. Jede Warnmeldung enthält Angaben zu dem als gefährlich eingestuften Produkt, eine Beschreibung der Risiken und die von Wirtschaftsbeteiligten ergriffenen oder von den Behörden angeordneten Maßnahmen.
- Stofflicher Verbraucherschutz; Marktüberwachung
- Verbraucherinformationen; Verbraucherportal und App
- Verbraucherinformationen; Beantragung einer Auskunft
- Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von Wirtschaftsakteuren
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung pyrotechnischer Gegenstände und Explosivstoffe
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung aktiver Medizinprodukte
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte
- Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung Ökodesign / Energieverbrauchskennzeichnung