Dezernat 23 - Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen und Explosionsschutz

Das Dezernat 3B überwacht die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ziel ist es die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmittel zu gewährleisten. Zu den Arbeitsmittel zählen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen sowie überwachungsbedürftige Anlagen (Aufzugsanlagen, Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen, Druckanlagen).