Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Informationen
Beschreibung
Für Fahrer und Beifahrer von Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse (3,5 t zul. HM) und Omnibussen bestehen zu ihrem Schutz und im Interesse der Sicherheit im Straßenverkehr besondere Vorschriften. Diese gelten im Bereich der Europäischen Union einheitlich. Sie regeln u. a. die zulässige tägliche und wöchentliche Lenkzeit, die mindestens einzulegenden Fahrtunterbrechungen sowie die tägliche und wöchentliche Ruhezeit des Fahrpersonals. Ferner gibt es nationale Bestimmungen über die Aufzeichnungen der Lenkzeiten einschließlich deren Unterbrechungen sowie der Ruhezeiten (Kontrollgerät oder handschriftliche Aufzeichnungen bei Fahrzeugen mit über 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t zul. HM). Das Fahrpersonal darf außerdem nicht nach den zurückgelegten Fahrstrecken oder der Menge der beförderten Güter entlohnt werden.
Regierungen - Gewerbeaufsichtsämter (Gewerbeaufsicht)
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Dezernat 1B - TransportsicherheitAnsprechpartner
Dezernat 1B
Telefon +49 (0)911 928-2855
Fax +49 (0)911 928-2999
E-Mail gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Roonstr. 20
90429 NürnbergPostanschrift
90336 NürnbergTelefon +49 (0)911 928-0Fax +49 (0)911 928-2999
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz - FPersG)
- Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Fassung vom 15.03.2006
- Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr - Fassung vom 04.02.2014
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage