Arbeitssicherheit; Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitgeber können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragen, wenn die zu bestellende Person bestimmte gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt.
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), z. B. Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister, zu bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber dabei, dass
- die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienenden Vorschriften den jeweiligen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
- durch Umsetzung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird und
- sich alle im Betrieb Beschäftigten sicherheitsbewusst verhalten.
Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen für diese Tätigkeiten besonders qualifiziert sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) auch dann bestellt werden können, wenn diese noch nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen oder dass an Stelle einer Sicherheitsingenieurin bzw. eines Sicherheitsingenieurs eine Person bestellt werden darf, die über die zur Erfüllung der Sicherheitsaufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.
- Regierung von Mittelfranken - Dezernat 13 - Organisation des Arbeitsschutzes; Arbeitszeitschutz
Ansprechpartner
Dezernat 13
Telefon +49 (0)911 928-2898
E-Mail gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Roonstr. 20
90429 NürnbergPostanschrift
90336 NürnbergTelefon +49 (0)911 928-2900Fax +49 (0)911 928-2999
Der Antrag ist vom Arbeitgeber unter Beifügung der relevanten Unterlagen zu stellen.
Die Kosten betragen je nach Umfang des Zulassungsverfahrens bis zu 400,- €, zzgl. evtl. erforderlicher Auslagen.